Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST
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Betreff: Radfahren in
beiden Richtungen am Güterplatz Der Magistrat erachtet es für sehr
problematisch, wie in der Begründung zur Anregung vorgeschlagen, die Mainzer
Landstraße im vermeintlichen Schutz der Zeitinsel für die
Straßenbahnhaltestelle am Güterplatz zu queren, da der Verkehr in Richtung
Innenstadt von der Signalisierung der Zeitinsel nicht geregelt wird.
Gegenwärtig geraten gleichwohl
querende Fußgänger oder Radfahrer häufig in gefährliche Situationen. Vor diesem Hintergrund sieht der
Magistrat von einer Umsetzung der Anregung ab,. zumal der Radfahrstreifen aus
dem Stadtteil Gallus (Frankenallee) in Richtung Innenstadt nicht am Güterplatz
endet, sondern auf der Hohenstaufenstraße bis zur Friedrich-Ebert-Anlage
weiterführt. Es besteht die
Möglichkeit, in Höhe Ludwigstraße signalgeregelt die Mainzer Landstraße zu
queren. Weiterhin kann die Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes entlang
der Hafenstraße gequert werden, um über die Niddastraße Richtung Innenstadt zu
fahren.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.09.2011, OM 422