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Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 20 Betreff: Radfahren in beiden Richtungen am Güterplatz Der Magistrat erachtet es für sehr problematisch, wie in der Begründung zur Anregung vorgeschlagen, die Mainzer Landstraße im vermeintlichen Schutz der Zeitinsel für die Straßenbahnhaltestelle am Güterplatz zu queren, da der Verkehr in Richtung Innenstadt von der Signalisierung der Zeitinsel nicht geregelt wird. Gegenwärtig geraten gleichwohl querende Fußgänger oder Radfahrer häufig in gefährliche Situationen. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat von einer Umsetzung der Anregung ab,. zumal der Radfahrstreifen aus dem Stadtteil Gallus (Frankenallee) in Richtung Innenstadt nicht am Güterplatz endet, sondern auf der Hohenstaufenstraße bis zur Friedrich-Ebert-Anlage weiterführt. Es besteht die Möglichkeit, in Höhe Ludwigstraße signalgeregelt die Mainzer Landstraße zu queren. Weiterhin kann die Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes entlang der Hafenstraße gequert werden, um über die Niddastraße Richtung Innenstadt zu fahren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.09.2011, OM 422

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