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Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Stationäre Überwachungsanlagen werden in Frankfurt am Main nur an unfallauffälligen Kreuzungen aufgestellt und kommen zur Durchsetzung einer Einbahnstraßenreglung nicht in Betracht. Mobile Geschwindigkeitskontrollen müssen erlasskonform in insbesondere schutzwürdigen Zonen, wie an Kindergärten und Schulen, zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten durchgeführt werden. Für die Erfassung von Fahrzeugen, die entgegen der Einbahnstraße fahren, sind diese Anlagen nicht vorgesehen. Die Überwachung des fließenden Verkehrs obliegt originär der Landespolizei, der die Anregung zur Kenntnisnahme weitergeleitet wurde. Die Raiffeisenstraße wird im Rahmen von Streifenfahrten kontrolliert. Sofern dabei auch Verstöße des fließenden Verkehrs festgestellt werden, erfolgen nach Möglichkeit auch Maßnahmen von der Städtischen Verkehrspolizei. Der Magistrat wird nach Entspannung der Corona-Lage zu einem Ortstermin einladen. Aufgrund der derzeitig unklaren Situation und in Anbetracht des großen einzuladenden Personenkreises, kann noch kein genaueres Datum in Aussicht gestellt werden.