Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM
3956 entstanden aus Vorlage:
OF 456/4 vom
23.02.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 - Berger
Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob im laufenden Verfahren solche Vorgaben, die dazu führen,
dass - anders als im Bestand - Grundstücke nur bis zu
einer Tiefe von gut sechs Metern ab vorderer Bebauungslinie bebaut werden
können, technisch/wirtschaftlich und planerisch sinnvoll sind. Begründung: Der Bebauungsplan sieht für die meisten Grundstücke
an der Heidestraße allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4
bei gleichzeitiger geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als
Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit vor. In der äußeren optischen Anmutung
folgt ein Bestand, der aus geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen)
als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit besteht. Ein Problem macht die
Grundflächenzahl von 0,4 bei solchen Grundstücken, die keine besondere Tiefe
aufweisen. Hat ein Grundstück zum Beispiel 17x17 Meter, führt die Vorgabe der
geschlossenen Blockrandbebauung bei gleichzeitiger Grundflächenzahl von 0,4 zu
einer zugelassenen Gebäudetiefe von weniger als sieben Metern (gegenüber
geschätzten circa zehn Metern im gegenwärtigen Bestand). Die Darstellung eines Gebäudes, das 17 Meter breit
und fünf Stockwerke hoch ist mit einer Tiefe von weniger als sieben Metern,
läuft auf eine erhebliche technisch-wirtschaftliche Herausforderung hinaus und
lässt bezweifeln, dass sinnvolle Wohnungsgrundrisse entstehen können. Zugespitzt: Man möchte mindestens vermeiden, sich
denselben Vorwürfen der reinen Fassadenbauerei ausgesetzt zu sehen, wie weiland
Fürst Potjomkin. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2015, ST 881
Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 61 00