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Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3956 entstanden aus Vorlage: OF 456/4 vom 23.02.2015 Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im laufenden Verfahren solche Vorgaben, die dazu führen, dass - anders als im Bestand - Grundstücke nur bis zu einer Tiefe von gut sechs Metern ab vorderer Bebauungslinie bebaut werden können, technisch/wirtschaftlich und planerisch sinnvoll sind. Begründung: Der Bebauungsplan sieht für die meisten Grundstücke an der Heidestraße allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,4 bei gleichzeitiger geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit vor. In der äußeren optischen Anmutung folgt ein Bestand, der aus geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit besteht. Ein Problem macht die Grundflächenzahl von 0,4 bei solchen Grundstücken, die keine besondere Tiefe aufweisen. Hat ein Grundstück zum Beispiel 17x17 Meter, führt die Vorgabe der geschlossenen Blockrandbebauung bei gleichzeitiger Grundflächenzahl von 0,4 zu einer zugelassenen Gebäudetiefe von weniger als sieben Metern (gegenüber geschätzten circa zehn Metern im gegenwärtigen Bestand). Die Darstellung eines Gebäudes, das 17 Meter breit und fünf Stockwerke hoch ist mit einer Tiefe von weniger als sieben Metern, läuft auf eine erhebliche technisch-wirtschaftliche Herausforderung hinaus und lässt bezweifeln, dass sinnvolle Wohnungsgrundrisse entstehen können. Zugespitzt: Man möchte mindestens vermeiden, sich denselben Vorwürfen der reinen Fassadenbauerei ausgesetzt zu sehen, wie weiland Fürst Potjomkin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 4 Aktenzeichen: 61 00