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Bebauungsplan Nr. 898 . Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im laufenden Verfahren solche Vorgaben, die dazu führen, dass - anders als im Bestand - Grundstücke nur bis zu einer Tiefe von gut 6 Metern ab vorderer Bebauungslinie bebaut werden können, technisch/wirtschaftlich und planerisch sinnvoll sind. Begründung: Der Bebauungsplan sieht für die meisten Grundstücke an der Heidestraße Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenziffer von 0,4 vor bei gleichzeitiger geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit. In der äußeren optischen Anmutung folgt das dem Bestand, der aus geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit besteht. Ein Problem macht die GRZ von 0,4 bei solchen Grundstücken, die keine besondere Tiefe aufweisen. Hat ein Grundstück z.B. 17x17 Meter, führt die Vorgabe der geschlossenen Blockrandbebauung bei gleichzeitiger GRZ von 0,4 zu einer zugelassenen Gebäudetiefe von weniger als 7 Metern (gegenüber geschätzten ca. 10 im gegenwärtigen Bestand). Die Darstellung eines Gebäudes, das 17 Meter breit und fünf Stockwerke hoch ist mit einer Tiefe von weniger als 7 Metern, läuft auf eine erhebliche technisch-wirtschaftliche Herausforderung hinaus und lässt bezweifeln, dass sinnvolle Wohnungsgrundrisse entstehen können. Zugespitzt: Man möchte mindestens vermeiden, sich denselben Vorwürfen der reinen Fassadenbauerei ausgesetzt zu sehen wie weiland Fürst Potemkin.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2015, OF 456/4 Betreff: Bebauungsplan Nr. 898 - Berger Straße/Höhenstraße, Bereich Heidestraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im laufenden Verfahren solche Vorgaben, die dazu führen, dass - anders als im Bestand - Grundstücke nur bis zu einer Tiefe von gut 6 Metern ab vorderer Bebauungslinie bebaut werden können, technisch/wirtschaftlich und planerisch sinnvoll sind. Begründung: Der Bebauungsplan sieht für die meisten Grundstücke an der Heidestraße Allgemeines Wohngebiet mit einer Grundflächenziffer von 0,4 vor bei gleichzeitiger geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit. In der äußeren optischen Anmutung folgt das dem Bestand, der aus geschlossener Bebauung (ohne Seitenabstandsflächen) als Blockrandbebauung und 5-Geschossigkeit besteht. Ein Problem macht die GRZ von 0,4 bei solchen Grundstücken, die keine besondere Tiefe aufweisen. Hat ein Grundstück z.B. 17x17 Meter, führt die Vorgabe der geschlossenen Blockrandbebauung bei gleichzeitiger GRZ von 0,4 zu einer zugelassenen Gebäudetiefe von weniger als 7 Metern (gegenüber geschätzten ca. 10 im gegenwärtigen Bestand). Die Darstellung eines Gebäudes, das 17 Meter breit und fünf Stockwerke hoch ist mit einer Tiefe von weniger als 7 Metern, läuft auf eine erhebliche technisch-wirtschaftliche Herausforderung hinaus und lässt bezweifeln, dass sinnvolle Wohnungsgrundrisse entstehen können. Zugespitzt: Man möchte mindestens vermeiden, sich denselben Vorwürfen der reinen Fassadenbauerei ausgesetzt zu sehen wie weiland Fürst Potemkin. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3956 2015 Die Vorlage OF 456/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen