Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM
3934 entstanden aus Vorlage:
OF 1296/6 vom
07.03.2015 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und
Eichhörnchenpfad Der Magistrat wird gebeten,
folgende Änderungen in der derzeitigen Verkehrsführung im nordwestlichen Teil
der Bizonalen Siedlung durchzuführen: - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße
Eichhörnchenpfad; - Drehung
der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Kiebitzpfad; - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße
Iltispfad zwischen Eichhörnchenpfad und Kiebitzpfad; - Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der
Rehstraße zwischen Eichhörnchenpfad und Jägerallee; - zeitliche Beschränkung von etwaigen Haltverboten in
der Rehstraße im Bereich des Zweirichtungsverkehrs. Begründung: Im Eichhörnchenpfad befindet sich die Michael-Schule
(Förderschule), deren 90 Schüler täglich mit circa 45 Fahrzeugen gebracht
werden, sowie eine Kindertagesstätte, die ebenfalls Verkehr verursacht.
Aufgrund der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung müssen die Fahrzeuge, nachdem
die Kinder gebracht oder abgeholt sind, über den Iltispfad, die Rebhuhnstraße
und die Auerhahnstraße durch die ganze Siedlung zurück zur Jägerallee fahren.
Aufgrund einer längeren Sperrung des Iltispfads wegen Baumaßnahmen ergab sich
nun, dass Fahrzeuge über den Eichhörnchenpfad zurückgefahren sind und dann
nicht gemäß der Einbahnstraßenregelung über die Rehstraße, die Rebhuhnstraße
und die Auerhahnstraße abfahren mussten, sondern circa 50 Meter entgegen
der sonst geltenden Einbahnstraßenregelung über die Rehstraße direkt wieder auf
die Jägerallee fahren konnten. Die vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung führt
dazu, dass täglich bei nur 45 angenommen Fahrzeugen zweimal ein Umweg von rund
31,5 Kilometern (45 x 700 Meter) wegfällt. Der Verkehr der Kindertagesstätte
erhöht diesen Wert weiter, sodass täglich mehr als 100 Kilometer weniger
durch die Siedlung gefahren werden würden. Bei einem Ortstermin wurden mehrere Varianten
besprochen, wobei sich die hier vorgeschlagene als vergleichsweise einfach
umsetzbar erwiesen hat. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.05.2015, ST 650
Antrag vom
12.10.2016, OF
228/6
Antrag vom 12.10.2016, OF 244/6
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2016, OM 958
Aktenzeichen: 32 1