Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3934 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 07.03.2015 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen in der derzeitigen Verkehrsführung im nordwestlichen Teil der Bizonalen Siedlung durchzuführen: - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Eichhörnchenpfad; - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Kiebitzpfad; - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Iltispfad zwischen Eichhörnchenpfad und Kiebitzpfad; - Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der Rehstraße zwischen Eichhörnchenpfad und Jägerallee; - zeitliche Beschränkung von etwaigen Haltverboten in der Rehstraße im Bereich des Zweirichtungsverkehrs. Begründung: Im Eichhörnchenpfad befindet sich die Michael-Schule (Förderschule), deren 90 Schüler täglich mit circa 45 Fahrzeugen gebracht werden, sowie eine Kindertagesstätte, die ebenfalls Verkehr verursacht. Aufgrund der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung müssen die Fahrzeuge, nachdem die Kinder gebracht oder abgeholt sind, über den Iltispfad, die Rebhuhnstraße und die Auerhahnstraße durch die ganze Siedlung zurück zur Jägerallee fahren. Aufgrund einer längeren Sperrung des Iltispfads wegen Baumaßnahmen ergab sich nun, dass Fahrzeuge über den Eichhörnchenpfad zurückgefahren sind und dann nicht gemäß der Einbahnstraßenregelung über die Rehstraße, die Rebhuhnstraße und die Auerhahnstraße abfahren mussten, sondern circa 50 Meter entgegen der sonst geltenden Einbahnstraßenregelung über die Rehstraße direkt wieder auf die Jägerallee fahren konnten. Die vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung führt dazu, dass täglich bei nur 45 angenommen Fahrzeugen zweimal ein Umweg von rund 31,5 Kilometern (45 x 700 Meter) wegfällt. Der Verkehr der Kindertagesstätte erhöht diesen Wert weiter, sodass täglich mehr als 100 Kilometer weniger durch die Siedlung gefahren werden würden. Bei einem Ortstermin wurden mehrere Varianten besprochen, wobei sich die hier vorgeschlagene als vergleichsweise einfach umsetzbar erwiesen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 650 Antrag vom 12.10.2016, OF 228/6 Antrag vom 12.10.2016, OF 244/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 958 Aktenzeichen: 32 1