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Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Bus-Fahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 m von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Bereich der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei auf Grund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht geltend gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, wo ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2018, OF 587/10 Betreff: Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Bus-Fahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 m von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Bereich der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei auf Grund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht geltend gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, wo ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 587/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3821 2018 Die Vorlage OF 587/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)