Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße
Begründung
Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Bus-Fahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 m von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Bereich der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei auf Grund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht geltend gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, wo ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann.