Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1709
Betreff: Absicherung einer abgesenkten Gehwegkante vor illegal geparkten Fahrzeugen Nachdem nach Auffassung des Magistrats eine Absicherung des Gehwegbereichs durch Markierungen im Einmündungsbereich der Fahrbahn - selbst bei einem straßenverkehrsrechtlich nicht zulässigen gespiegelten Ersatz der vorhandenen Poller durch rot-weiße Poller - nicht zielführend erscheint, wurden zur Verdeutlichung der Fußgängerquerung sogenannte Rillenplatten eingebaut. Zudem ist bei Fortbestehen unangemessenen Parkverhaltens beabsichtigt, zur Absicherung der Fußgängerquerung eine Gehwegnase herzustellen, was jedoch nicht vor Frühjahr 2016 realisiert werden kann.