Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST
1738
Betreff: Fußgängerüberweg
auf der Altenhöferallee Vorläufige Stellungnahme: Die "Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) geben vor, dass bei
Überwegen, die nicht der Schulwegsicherung dienen, mindestens 50 bis 100
Fußgänger je Stunde den einzurichtenden Fußgängerüberweg nutzen und
gleichzeitig ein Verkehrsaufkommen von 200 bis 300 Kfz pro Stunde bestehen
muss. Um hinsichtlich des
rechtlich notwendigen Verkehrsaufkommens zu belastbaren Ergebnissen zu
gelangen, wird der Magistrat zunächst eine Verkehrszählung durchführen und
hiernach abschließend Stellung nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.08.2012, OM 1470