Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1738 Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee Vorläufige Stellungnahme: Die "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) geben vor, dass bei Überwegen, die nicht der Schulwegsicherung dienen, mindestens 50 bis 100 Fußgänger je Stunde den einzurichtenden Fußgängerüberweg nutzen und gleichzeitig ein Verkehrsaufkommen von 200 bis 300 Kfz pro Stunde bestehen muss. Um hinsichtlich des rechtlich notwendigen Verkehrsaufkommens zu belastbaren Ergebnissen zu gelangen, wird der Magistrat zunächst eine Verkehrszählung durchführen und hiernach abschließend Stellung nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1470