Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 189 Betreff: Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee Der Magistrat hat für die Anregung tragenden Intentionen durchaus Verständnis. Der Magistrat hat jedoch vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Verkehrssicherheit erhebliche Bedenken, dem fußläufigen Verkehr durch einen Zebrastreifen einen Vorrang zu gewähren, der durch die anbaufreie Gestaltung der Straße nicht angemessen ist. Hinzu kommt, wie der Magistrat bereits in seiner weiterhin gültigen Stellungnahme ST 1307 vom 02.09.2013 dargelegt hat, dass der von den einschlägigen Vorgaben zur Herstellung von Fußgängerüberwegen notwendige Querungsbedarf des fußläufigen Verkehrs bei weitem nicht erreicht wird. Vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung des Magistrats, durch den in dem in Rede stehenden Bereich installierten Fahrbahnteiler bereits eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung auf den motorisierten Verkehr erreicht wird, bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung nicht zu entsprechen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3454