Fußgängerüberweg auf der Altenhöferallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST
189
Betreff: Fußgängerüberweg
auf der Altenhöferallee Der Magistrat hat für die Anregung
tragenden Intentionen durchaus Verständnis. Der Magistrat hat jedoch vor dem
Hintergrund der Gewährleistung der Verkehrssicherheit erhebliche Bedenken, dem
fußläufigen Verkehr durch einen Zebrastreifen einen Vorrang zu gewähren, der
durch die anbaufreie Gestaltung der Straße nicht angemessen ist. Hinzu kommt,
wie der Magistrat bereits in seiner weiterhin gültigen Stellungnahme ST 1307
vom 02.09.2013 dargelegt hat, dass der von den einschlägigen Vorgaben zur
Herstellung von Fußgängerüberwegen notwendige Querungsbedarf des fußläufigen
Verkehrs bei weitem nicht erreicht wird. Vor dem Hintergrund, dass nach Auffassung des
Magistrats, durch den in dem in Rede stehenden Bereich installierten
Fahrbahnteiler bereits eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung auf den
motorisierten Verkehr erreicht wird, bittet der Magistrat um Verständnis, dass
er der Anregung nicht zu entsprechen vermag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2014, OM 3454