Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM
323 entstanden aus Vorlage:
OF 76/10 vom
23.08.2011 Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit
Leben füllen Der Magistrat wird gebeten,
dafür Sorge zu tragen, dass bei künftigen Baugenehmigungen im Ortsbezirk 10,
die im Bereich von Erhaltungssatzungen erteilt werden, dem Anliegen der
Erhaltungssatzung Rechnung getragen wird, dass sich die Neubauten in die
Struktur einfügen, ihre Fassadenmerkmale zur ursprünglichen Bebauung passen und
insbesondere deren Fensterformen aufgreifen. Dabei sind insbesondere die
Proportionen zu wahren. Die Höhe des Neubaus soll sich an der alten Bebauung
orientieren, Bezüge und Sichtachsen sowie das Verhältnis der Freiflächen zur
bebauten Fläche sind zu wahren. Außerdem sind die Dachformen zu erhalten.
Begründung: Nach den Auskünften der Vertreter des zuständigen
Dezernats in der Sitzung des Ortsbeirats 10 am 09. August 2011, sind die oben
genannten Ziele bei der Genehmigung von Neubauten im Bereich von
Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk zu wahren. Beispiele von Bauten im Bereich
von Erhaltungssatzungen in der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim, Am
Herrenhof in Berkersheim und in der Weinstraße in Preungesheim in letzter Zeit
lassen ein Verfolgen dieser Ziele in der gegenwärtigen Genehmigungspraxis
jedoch fragwürdig erscheinen. So sind alle Grundstücke deutlich mehr überbaut,
was den Charakter der ursprünglichen Bebauung in Form von Hofreiten empfindlich
stört, weil sie viel zu eng geraten sind. Sie sind allesamt deutlich höher, und
was die Fensteröffnungen angeht, sind teilweise großflächige, raumhohe Fenster
bzw. über Eck gehende Fenster verwirklicht worden, die dem ursprünglichen
Charakter der Frankfurter Vorortbebauung vollständig fremd sind. Insofern gilt
es, die Erhaltungssatzungen endlich mit Leben zu füllen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.11.2011, ST 1274
Aktenzeichen: 63 0