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Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 323 entstanden aus Vorlage: OF 76/10 vom 23.08.2011 Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass bei künftigen Baugenehmigungen im Ortsbezirk 10, die im Bereich von Erhaltungssatzungen erteilt werden, dem Anliegen der Erhaltungssatzung Rechnung getragen wird, dass sich die Neubauten in die Struktur einfügen, ihre Fassadenmerkmale zur ursprünglichen Bebauung passen und insbesondere deren Fensterformen aufgreifen. Dabei sind insbesondere die Proportionen zu wahren. Die Höhe des Neubaus soll sich an der alten Bebauung orientieren, Bezüge und Sichtachsen sowie das Verhältnis der Freiflächen zur bebauten Fläche sind zu wahren. Außerdem sind die Dachformen zu erhalten. Begründung: Nach den Auskünften der Vertreter des zuständigen Dezernats in der Sitzung des Ortsbeirats 10 am 09. August 2011, sind die oben genannten Ziele bei der Genehmigung von Neubauten im Bereich von Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk zu wahren. Beispiele von Bauten im Bereich von Erhaltungssatzungen in der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim, Am Herrenhof in Berkersheim und in der Weinstraße in Preungesheim in letzter Zeit lassen ein Verfolgen dieser Ziele in der gegenwärtigen Genehmigungspraxis jedoch fragwürdig erscheinen. So sind alle Grundstücke deutlich mehr überbaut, was den Charakter der ursprünglichen Bebauung in Form von Hofreiten empfindlich stört, weil sie viel zu eng geraten sind. Sie sind allesamt deutlich höher, und was die Fensteröffnungen angeht, sind teilweise großflächige, raumhohe Fenster bzw. über Eck gehende Fenster verwirklicht worden, die dem ursprünglichen Charakter der Frankfurter Vorortbebauung vollständig fremd sind. Insofern gilt es, die Erhaltungssatzungen endlich mit Leben zu füllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1274 Aktenzeichen: 63 0