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eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen

Vorlagentyp: OF

Begründung

mit Leben füllen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür sorgen, dass bei künftigen Baugenehmigungen im Ortsbezirk 10, die im Bereich von Erhaltungssatzungen erteilt werden, dem Anliegen der Erhaltungssatzung Rechnung getragen wird, dass die Neubauten sich in die Struktur einfügen und ihre Fassadenmerkmale zur ursprünglichen Bebauung passen, insbesondere deren Fensterformen aufgreifen. Dabei sind insbesondere die Proportionen zu wahren. Die Höhe des Neubaus soll sich an der alten Bebauung orientieren, Bezüge und Sichtachsen sowie das Verhältnis der Freiflächen zur bebauten Fläche sind zu wahren. Außerdem sind die Dachformen zu erhalten. Begründung: Nach den Auskünften der Vertreter des Dezernats in der letzten Sitzung des Ortsbeirats 10 am 09. August 2011 sind die obengenannten Ziele bei der Genehmigung von Neubauten im Bereich von Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk zu wahren. Beispiele von Bauten im Bereich von Erhaltungssatzungen in der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim, Am Herrenhof in Berkersheim und in der Weinstraße in Preungesheim in letzter Zeit lassen ein Verfolgen dieser Ziele in der gegenwärtigen Genehmigungspraxis jedoch fragwürdig erscheinen. So sind alle Grundstücke deutlich mehr überbaut, was den Charakter der ursprünglichen Bebauung in Form von Hofreiten empfindlich stört, weil sie viel zu eng geraten sind. Sie sind allesamt deutlich höher, und was die Fensteröffnungen angeht, so sind teilweise großflächige, raumhohe Fenster bzw. über Eck gehende Fenster verwirklicht worden, die dem ursprünglichen Charakter der Frankfurter Vorortbebauung vollständig fremd sind. Insofern gilt es, die Erhaltungssatzungen endlich mit Leben zu füllen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2011, OF 76/10 Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür sorgen, dass bei künftigen Baugenehmigungen im Ortsbezirk 10, die im Bereich von Erhaltungssatzungen erteilt werden, dem Anliegen der Erhaltungssatzung Rechnung getragen wird, dass die Neubauten sich in die Struktur einfügen und ihre Fassadenmerkmale zur ursprünglichen Bebauung passen, insbesondere deren Fensterformen aufgreifen. Dabei sind insbesondere die Proportionen zu wahren. Die Höhe des Neubaus soll sich an der alten Bebauung orientieren, Bezüge und Sichtachsen sowie das Verhältnis der Freiflächen zur bebauten Fläche sind zu wahren. Außerdem sind die Dachformen zu erhalten. Begründung: Nach den Auskünften der Vertreter des Dezernats in der letzten Sitzung des Ortsbeirats 10 am 09. August 2011 sind die obengenannten Ziele bei der Genehmigung von Neubauten im Bereich von Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk zu wahren. Beispiele von Bauten im Bereich von Erhaltungssatzungen in der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim, Am Herrenhof in Berkersheim und in der Weinstraße in Preungesheim in letzter Zeit lassen ein Verfolgen dieser Ziele in der gegenwärtigen Genehmigungspraxis jedoch fragwürdig erscheinen. So sind alle Grundstücke deutlich mehr überbaut, was den Charakter der ursprünglichen Bebauung in Form von Hofreiten empfindlich stört, weil sie viel zu eng geraten sind. Sie sind allesamt deutlich höher, und was die Fensteröffnungen angeht, so sind teilweise großflächige, raumhohe Fenster bzw. über Eck gehende Fenster verwirklicht worden, die dem ursprünglichen Charakter der Frankfurter Vorortbebauung vollständig fremd sind. Insofern gilt es, die Erhaltungssatzungen endlich mit Leben zu füllen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 323 2011 Die Vorlage OF 76/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

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