Poller bei Fußgängerüberweg Leonhardsgasse 2
Begründung
Leonhardsgasse 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Pollern, den Bereich um den Fußgängerüberweg an der Leonhardsgasse 2 von widerrechtlich parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Begründung: In der Leonhardsgasse 2 ist eine beliebte Gastronomie. Die Parkplatzsituation in Seckbach ist wie überall in der Stadt - nicht ausreichend. Dennoch herrscht auch reger Fußverkehr. Es ist nicht hinnehmbar, dass dieser durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, gefährdet wird, insbesondere an Fußgängerüberwegen. Täglich ist zu beobachten, wie Fahrzeuge auf dem Fußgängerüberweg direkt oder wahlweise im geschützten 5-Meterbereich parken. Es scheint jedenfalls die Regel zu sein. Das Aufstellen von zwei Pollern, um den 5-Meterbereich zu sichern, würde eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit der Fußgänger bewirken.