Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Haltverbot) vor der Leonhardsgasse 2
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST
2275
Betreff: Entfernen des
Verkehrsschildes 283 (absolutes Haltverbot) vor der Leonhardsgasse 2 Aufgrund einer Bürgeranregung
wurde die Beschilderung in der Leonhardsgasse angepasst. Da in der Leonhardsgasse auf dem ganzen Abschnitt
ein absolutes Haltverbot besteht, wurde folgende Schilderkombination gewählt:
Über dem Verkehrszeichen
(VZ) 286-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (eingeschränktes Haltverbot,
Rechtsaufstellung) mit dem Zusatz "Werktags 7-16 h" wurde das VZ 283-30 StVO
(absolutes Haltverbot, Mitte, Rechtsaufstellung) angebracht. Damit besteht während der genannten Zeiten ein
zeitlich begrenztes eingeschränktes Haltverbot, außerhalb dieser Zeiten ein
absolutes Haltverbot. Die
sogenannte "Ladezone" wird am Ende der Gaststätte "Zum Rad" mit dem VZ 286-20
StVO (eingeschränktes Haltverbot, Ende) beendet. Sollte das VZ 283 StVO, wie in
der Anregung vorgeschlagen, entfernt werden, würde außerhalb der Zeiten "7-16
h" in der Leonhardsgasse das uneingeschränkte Parken erlaubt sein. Somit könnte
auch der Fußgängerüberweg nicht mehr vor dem Beparken geschützt werden. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht
entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680