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Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Haltverbot) vor der Leonhardsgasse 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2275 Betreff: Entfernen des Verkehrsschildes 283 (absolutes Haltverbot) vor der Leonhardsgasse 2 Aufgrund einer Bürgeranregung wurde die Beschilderung in der Leonhardsgasse angepasst. Da in der Leonhardsgasse auf dem ganzen Abschnitt ein absolutes Haltverbot besteht, wurde folgende Schilderkombination gewählt: Über dem Verkehrszeichen (VZ) 286-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (eingeschränktes Haltverbot, Rechtsaufstellung) mit dem Zusatz "Werktags 7-16 h" wurde das VZ 283-30 StVO (absolutes Haltverbot, Mitte, Rechtsaufstellung) angebracht. Damit besteht während der genannten Zeiten ein zeitlich begrenztes eingeschränktes Haltverbot, außerhalb dieser Zeiten ein absolutes Haltverbot. Die sogenannte "Ladezone" wird am Ende der Gaststätte "Zum Rad" mit dem VZ 286-20 StVO (eingeschränktes Haltverbot, Ende) beendet. Sollte das VZ 283 StVO, wie in der Anregung vorgeschlagen, entfernt werden, würde außerhalb der Zeiten "7-16 h" in der Leonhardsgasse das uneingeschränkte Parken erlaubt sein. Somit könnte auch der Fußgängerüberweg nicht mehr vor dem Beparken geschützt werden. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3680