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Iranischer Garten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2004, OM 3101 entstanden aus Vorlage: OF 1048/9 vom 07.10.2004 Betreff: Iranischer Garten Vorgang: OM 2937 OBR 9; Brief vom Rechtsamt v. 24.09.2004 Wie schon in der Vorlage OM 2937 ausgedrückt, begrüßt der Ortsbeirat die Einrichtung eines Iranischen Gartens als eine Bereicherung des Wohngebietes und als Beitrag zur Verständigung verschiedener Kulturen. Im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte einer "öffentlich begehbaren Grünfläche", stimmt der Ortsbeirat den ihm vorliegenden Vertragsentwurf des Rechtsamtes vom 24.09.2004 zu und fordert den Magistrat auf, folgende Punkte in den Vertrag aufzunehmen: 1. Folgende Öffnungszeiten gelten: Anfang April bis Ende September: 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr, Anfang Oktober bis Ende März: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Beleuchtung des Parks ist mit Beendigung der Öffnungszeiten zu löschen. 3. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet. 4. Zum Schutz des Geländes wird ein ästhetisch ansprechender Zaun errichtet, dessen Gesamthöhe 2,50 Meter (inklusive Sockel) nicht überschreiten darf. 5. Da es sich um eine öffentliche Grünfläche handelt, soll der Anteil der Versiegelung klein gehalten werden. Aus diesem Grund sollen nur die Wege entlang der Wasserläufe gepflastert werden, alle anderen sind wassergebunden anzulegen. 6. Die Einrichtung, Pflege und Bewachung des Iranischen Gartens gehen zu Lasten des Konsulats. Dabei sind die Richtlinien der Stadt Frankfurt für öffentliche Grünflächen einzuhalten. Das Anwenden von Pestiziden ist verboten. 7. Der Ortsbeirat erhebt keine Einwände gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines "Teehauses", sofern die zu bebauende Grundfläche 200 m2 nicht überschreitet. Die Höhe zwischen Erdboden und Dachspitze soll maximal neun Meter betragen. 8. Von Beginn der Planung an, soll die Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt mit einbezogen werden. Bei den sanitären Anlagen sind ein Wickelraum und eine Behindertentoilette zu berücksichtigen. 9. Das Einrichten von Räumen zu Wohnzwecken und das Wohnen selbst, sind auf dem Gelände und im Teehaus nicht gestattet. 10. Ausschank und Verzehr sind auf das Teehaus beschränkt und an die Parköffnungszeiten gebunden. 11. Der Tennisplatz ist auf Kosten des Konsulats zu entfernen. 12. Einem Weg zwischen dem Iranischen Garten und den Häusern der Sudermannstraße 2 - 6 wird nicht zugestimmt. Davon unangetastet bleibt der geplante Verbindungsweg zwischen der Raimund- und der Sudermannstraße. 13. Die Feuerwehrzufahrten sind mit der Branddirektion abzustimmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2005, ST 104 Antrag vom 18.05.2015, OF 921/9 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4212 Aktenzeichen: 23 20