Iranischer Garten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S
A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2004, OM
3101 entstanden aus Vorlage:
OF 1048/9 vom
07.10.2004 Betreff: Iranischer Garten Vorgang: OM 2937 OBR 9; Brief vom Rechtsamt v. 24.09.2004
Wie schon in der Vorlage OM 2937 ausgedrückt,
begrüßt der Ortsbeirat die Einrichtung eines Iranischen Gartens als eine
Bereicherung des Wohngebietes und als Beitrag zur Verständigung verschiedener
Kulturen. Im Rahmen seiner
Mitbestimmungsrechte einer "öffentlich begehbaren Grünfläche", stimmt der
Ortsbeirat den ihm vorliegenden Vertragsentwurf des Rechtsamtes vom 24.09.2004
zu und fordert den Magistrat auf, folgende Punkte in den Vertrag
aufzunehmen: 1. Folgende Öffnungszeiten gelten:
Anfang April bis Ende September: 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr, Anfang
Oktober bis Ende März: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Beleuchtung des Parks ist mit Beendigung der
Öffnungszeiten zu löschen. 3. Das Mitbringen von Tieren ist nicht
gestattet. 4. Zum Schutz des
Geländes wird ein ästhetisch ansprechender Zaun errichtet, dessen Gesamthöhe
2,50 Meter (inklusive Sockel) nicht überschreiten darf. 5. Da es sich um eine öffentliche Grünfläche
handelt, soll der Anteil der Versiegelung klein gehalten werden. Aus diesem
Grund sollen nur die Wege entlang der Wasserläufe gepflastert werden, alle
anderen sind wassergebunden anzulegen. 6. Die Einrichtung, Pflege und Bewachung des
Iranischen Gartens gehen zu Lasten des Konsulats. Dabei sind die Richtlinien
der Stadt Frankfurt für öffentliche Grünflächen einzuhalten. Das Anwenden von
Pestiziden ist verboten. 7.
Der Ortsbeirat erhebt keine Einwände gegen die Erteilung einer
Ausnahmegenehmigung zur Errichtung eines "Teehauses", sofern die zu bebauende
Grundfläche 200 m2 nicht überschreitet. Die Höhe zwischen Erdboden und
Dachspitze soll maximal neun Meter betragen. 8. Von Beginn der Planung an, soll die
Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt mit einbezogen werden. Bei den
sanitären Anlagen sind ein Wickelraum und eine Behindertentoilette zu
berücksichtigen. 9. Das
Einrichten von Räumen zu Wohnzwecken und das Wohnen selbst, sind auf dem
Gelände und im Teehaus nicht gestattet. 10. Ausschank und Verzehr sind auf das Teehaus
beschränkt und an die Parköffnungszeiten gebunden. 11. Der Tennisplatz ist auf Kosten des Konsulats zu
entfernen. 12. Einem Weg
zwischen dem Iranischen Garten und den Häusern der
Sudermannstraße 2 - 6 wird nicht zugestimmt. Davon unangetastet
bleibt der geplante Verbindungsweg zwischen der Raimund- und der
Sudermannstraße. 13. Die
Feuerwehrzufahrten sind mit der Branddirektion abzustimmen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 12.01.2005, ST 104
Antrag vom
18.05.2015, OF
921/9
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4212
Aktenzeichen: 23 20