Räume für Kinderturnen - vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen, Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM
2997 entstanden aus
Vorlage: OF 574/1 vom
24.03.2018 Betreff: Räume für Kinderturnen - vorhandene
Ressourcen besser ausschöpfen, Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzen
Vorgang: OA 201/17 OBR
1; B 86/18 Der Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86, zur
Vorlage OA 201 wird mit Verweis auf diese Anregung als Zwischenbericht zur
Kenntnis genommen.
Mit der Vorlage OA 201 hat der
Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zu klären, wie viele Bewegungsräume in
städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Weiterhin wurde
der Magistrat aufgefordert, zu ermöglichen, dass diese Räume außerhalb des
Betriebs der jeweiligen Einrichtung von Vereinen u. Ä. für Sportangebote für
Kinder im Vorschulalter genutzt werden können. Vor allem im dicht besiedelten
Gallus und im Europaviertel, mit einer steigenden Zahl von Kindern, werden
Bewegungsangebote benötigt; Eltern berichten, dass selbst für Wartelisten für
Kinderturnen inzwischen Aufnahmestopp besteht. Weiterhin sind Flächen in der
Stadt bekanntlich knapp, Neubauten teuer, sodass die Stadt gefordert ist, die
bestehenden Räumlichkeiten besser zu nutzen. In der Vorlage B 86 erläutert der Magistrat
ausführlich die Schwierigkeiten, die Bewegungsräume der Einrichtungen besser zu
nutzen. In Punkt 1. erläutert er, dass ihm keine validen Daten über vorhandene
Mehrzweckräume vorliegen. Unter Punkt 3. gibt der Magistrat dann an, was zu tun
ist, um diese Räume zu nutzen, und warum dies (wie schon vom Ortsbeirat
festgestellt) wünschenswert ist: "Nutzungsüberlagerungen von öffentlichen
Einrichtungen mit weiteren Institutionen aus dem Umfeld sind im Kontext einer
sich verdichtenden Stadt anzustreben. Sie bedürfen einer klaren Rahmenplanung,
der Moderation von Nutzerinteressen, der Organisation von Raumbuchungen und der
Koordination. Eine Raumnutzung durch Dritte setzt eine individuelle tragfähige
Regelung der anfallenden Koordinierungsaufgaben voraus." Offensichtlich soll hier irgendwer, eine nicht
bezeichnete Stelle, eine für die Stadtgesellschaft wichtige und vom Magistrat
gewünschte Aufgabe übernehmen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat
aufgefordert, 1. sich die Daten über die in
städtischen Kindertageseinrichtungen vorhandenen Mehrzweckräume zu beschaffen
(Ergänzung zu Punkt 1., B 86); 2. zu erläutern, wer die vorgenannten Aufgaben der
Rahmenplanung, Moderation von Nutzerinteressen, Organisation von Raumbuchungen
usw. (siehe Punkt 3., B 86) bez. dieser Räume in städtischen Einrichtungen
übernehmen soll; 3.
mitzuteilen, warum es sich bei den in der Vorlage B 86 aufgeführten Aufgaben
nicht um solche handelt, die originär als städtische Dienstleistungen zu
verstehen sind; 4.
zu erläutern, was der Magistrat tun wird, um das von ihm selbst in diesem
Zusammenhang und im Kontext einer sich verdichtenden Stadt angestrebte Ziel zu
erreichen, Nutzungsüberlagerungen von öffentlichen Einrichtungen mit weiteren
Institutionen aus dem Umfeld zu ermöglichen; 5. mitzuteilen, was der Magistrat plant, um für die
Kinder, die in den zahlreichen familiengerechten Wohnungen im Europaviertel,
den Lahn'schen Höfen und weiteren zahlreichen großen Wohnbauprojekten
(Nachverdichtungen) im Gallus leben, ausreichend Angebote für sportliche
Betätigungen bereitzu stellen; innerhalb dieser
Wohnbauprojekte sind keinerlei Bauten mit Sport- oder Multifunktionsräumen
realisiert. Begründung: Wohnprojekte und vor allem das Neubaugebiet
Europaviertel, sind mit familiengerechten Wohnungen geplant; an der für
Familien/Kinder notwendigen Infrastruktur fehlt es "an allen Ecken und
Enden". Der Bericht des Magistrats B 86, in
dem der Magistrat lediglich Hindernisse auflistet und dann feststellt, dass die
bessere Auslastung der Räumlichkeiten sinnvoll und wünschenswert wäre, ist dann
mindestens ein Ärgernis. In der Vorlage B 86 wird darauf verwiesen, was nötig
wäre, ohne zu sagen, wer die Aufgabe übernehmen soll. An anderer Stelle wird
angeregt, dass Sportvereine und Kindertageseinrichtungen jeweils direkt
Verträge aushandeln können; hier zieht sich der Magistrat aus einer Aufgabe
zurück und möchte sie ehrenamtlich Tätigen aus Sportvereinen und ohnehin
überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen übergeben.
Dies ist nicht nur unrealistisch, sondern auch fahrlässig, da vermutlich alle
Beteiligten nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, um rechtssichere
Verträge auszuhandeln. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
07.11.2017, OA 201
Bericht des
Magistrats vom 16.03.2018, B 86
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2019, ST 356
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1
am 14.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter
Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1
am 30.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1
am 27.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40