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Räume für Kinderturnen - vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen, Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2997 entstanden aus Vorlage: OF 574/1 vom 24.03.2018 Betreff: Räume für Kinderturnen - vorhandene Ressourcen besser ausschöpfen, Ressourcen des Magistrats sinnvoll einsetzen Vorgang: OA 201/17 OBR 1; B 86/18 Der Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86, zur Vorlage OA 201 wird mit Verweis auf diese Anregung als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Mit der Vorlage OA 201 hat der Ortsbeirat 1 den Magistrat aufgefordert, zu klären, wie viele Bewegungsräume in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung stehen. Weiterhin wurde der Magistrat aufgefordert, zu ermöglichen, dass diese Räume außerhalb des Betriebs der jeweiligen Einrichtung von Vereinen u. Ä. für Sportangebote für Kinder im Vorschulalter genutzt werden können. Vor allem im dicht besiedelten Gallus und im Europaviertel, mit einer steigenden Zahl von Kindern, werden Bewegungsangebote benötigt; Eltern berichten, dass selbst für Wartelisten für Kinderturnen inzwischen Aufnahmestopp besteht. Weiterhin sind Flächen in der Stadt bekanntlich knapp, Neubauten teuer, sodass die Stadt gefordert ist, die bestehenden Räumlichkeiten besser zu nutzen. In der Vorlage B 86 erläutert der Magistrat ausführlich die Schwierigkeiten, die Bewegungsräume der Einrichtungen besser zu nutzen. In Punkt 1. erläutert er, dass ihm keine validen Daten über vorhandene Mehrzweckräume vorliegen. Unter Punkt 3. gibt der Magistrat dann an, was zu tun ist, um diese Räume zu nutzen, und warum dies (wie schon vom Ortsbeirat festgestellt) wünschenswert ist: "Nutzungsüberlagerungen von öffentlichen Einrichtungen mit weiteren Institutionen aus dem Umfeld sind im Kontext einer sich verdichtenden Stadt anzustreben. Sie bedürfen einer klaren Rahmenplanung, der Moderation von Nutzerinteressen, der Organisation von Raumbuchungen und der Koordination. Eine Raumnutzung durch Dritte setzt eine individuelle tragfähige Regelung der anfallenden Koordinierungsaufgaben voraus." Offensichtlich soll hier irgendwer, eine nicht bezeichnete Stelle, eine für die Stadtgesellschaft wichtige und vom Magistrat gewünschte Aufgabe übernehmen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. sich die Daten über die in städtischen Kindertageseinrichtungen vorhandenen Mehrzweckräume zu beschaffen (Ergänzung zu Punkt 1., B 86); 2. zu erläutern, wer die vorgenannten Aufgaben der Rahmenplanung, Moderation von Nutzerinteressen, Organisation von Raumbuchungen usw. (siehe Punkt 3., B 86) bez. dieser Räume in städtischen Einrichtungen übernehmen soll; 3. mitzuteilen, warum es sich bei den in der Vorlage B 86 aufgeführten Aufgaben nicht um solche handelt, die originär als städtische Dienstleistungen zu verstehen sind; 4. zu erläutern, was der Magistrat tun wird, um das von ihm selbst in diesem Zusammenhang und im Kontext einer sich verdichtenden Stadt angestrebte Ziel zu erreichen, Nutzungsüberlagerungen von öffentlichen Einrichtungen mit weiteren Institutionen aus dem Umfeld zu ermöglichen; 5. mitzuteilen, was der Magistrat plant, um für die Kinder, die in den zahlreichen familiengerechten Wohnungen im Europaviertel, den Lahn'schen Höfen und weiteren zahlreichen großen Wohnbauprojekten (Nachverdichtungen) im Gallus leben, ausreichend Angebote für sportliche Betätigungen bereitzu stellen; innerhalb dieser Wohnbauprojekte sind keinerlei Bauten mit Sport- oder Multifunktionsräumen realisiert. Begründung: Wohnprojekte und vor allem das Neubaugebiet Europaviertel, sind mit familiengerechten Wohnungen geplant; an der für Familien/Kinder notwendigen Infrastruktur fehlt es "an allen Ecken und Enden". Der Bericht des Magistrats B 86, in dem der Magistrat lediglich Hindernisse auflistet und dann feststellt, dass die bessere Auslastung der Räumlichkeiten sinnvoll und wünschenswert wäre, ist dann mindestens ein Ärgernis. In der Vorlage B 86 wird darauf verwiesen, was nötig wäre, ohne zu sagen, wer die Aufgabe übernehmen soll. An anderer Stelle wird angeregt, dass Sportvereine und Kindertageseinrichtungen jeweils direkt Verträge aushandeln können; hier zieht sich der Magistrat aus einer Aufgabe zurück und möchte sie ehrenamtlich Tätigen aus Sportvereinen und ohnehin überlasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen übergeben. Dies ist nicht nur unrealistisch, sondern auch fahrlässig, da vermutlich alle Beteiligten nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, um rechtssichere Verträge auszuhandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 07.11.2017, OA 201 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 86 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 356 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 14.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 27.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40