Fahrbahnaufteilung und Ampelanlage in der Stegstraße/Textorstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM
2836 entstanden aus
Vorlage: OF 758/5 vom
07.01.2014 Betreff: Fahrbahnaufteilung und Ampelanlage in der
Stegstraße/Textorstraße Vorgang: OM 301/11 OBR 5; ST 100/12 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Anregung an den Magistrat vom
19.08.2011, OM 301, beschlossene und in der Stellungnahme des Magistrats
vom 13.01.2012, ST 100, zugesagte Maßnahme, Radfahren gegen die
Einbahnstraße in der Stegstraße zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße, zeitnah umzusetzen; 2. das Parken in der Stegstraße im gleichen
Abschnitt auf der Westseite, wie in der Anregung an den Magistrat vom
19.08.2011, OM 301, gefordert und in der Stellungnahme des Magistrats vom
13.01.2012, ST 100, zugesagt, auf der Fahrbahn anzuordnen; 3. die Kfz-Fahrspuren
dementsprechend neu aufzuteilen bzw. aufzuheben; 4. zu überprüfen, ob die Ampelanlage in der
Stegstraße/Textorstraße nur noch als reine Fußgängerampel über die Textorstraße
in Betrieb bleiben kann, da der Autoverkehr in der Stegstraße recht gering
ist. Begründung: 1. In der Stegstraße ist, außer in dem kurzen
Teilstück, das Radfahren in beide Richtungen möglich. Aufgrund der
Fahrbahnaufteilung (unnötig getrennte Fahrspuren vor der Ampel) wurde
seinerzeit der Abschnitt nicht für Radfahrer freigegeben. 2. Aufgrund der vorhandenen
Fahrbahnbreite wurde in der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011,
OM 301, das Parken in dem Abschnitt auf der Fahrbahn angeregt, um den
Gehweg in ganzer Breite den Fußgängern zur Verfügung zu stellen. 3. Bei Wegfall der zweiten
Kfz-Fahrspur und Verengung der Restbreite der Fahrbahn ist eine ampelgeregelte
Fußwegquerung entbehrlich. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 19.08.2011, OM 301
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.01.2012, ST 100
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.05.2014, ST 618