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Fahrbahnaufteilung und Ampelanlage in der Stegstraße/Textorstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2836 entstanden aus Vorlage: OF 758/5 vom 07.01.2014 Betreff: Fahrbahnaufteilung und Ampelanlage in der Stegstraße/Textorstraße Vorgang: OM 301/11 OBR 5; ST 100/12 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die in der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 301, beschlossene und in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 100, zugesagte Maßnahme, Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Stegstraße zwischen Textorstraße und Schwanthalerstraße, zeitnah umzusetzen; 2. das Parken in der Stegstraße im gleichen Abschnitt auf der Westseite, wie in der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 301, gefordert und in der Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 100, zugesagt, auf der Fahrbahn anzuordnen; 3. die Kfz-Fahrspuren dementsprechend neu aufzuteilen bzw. aufzuheben; 4. zu überprüfen, ob die Ampelanlage in der Stegstraße/Textorstraße nur noch als reine Fußgängerampel über die Textorstraße in Betrieb bleiben kann, da der Autoverkehr in der Stegstraße recht gering ist. Begründung: 1. In der Stegstraße ist, außer in dem kurzen Teilstück, das Radfahren in beide Richtungen möglich. Aufgrund der Fahrbahnaufteilung (unnötig getrennte Fahrspuren vor der Ampel) wurde seinerzeit der Abschnitt nicht für Radfahrer freigegeben. 2. Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite wurde in der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 301, das Parken in dem Abschnitt auf der Fahrbahn angeregt, um den Gehweg in ganzer Breite den Fußgängern zur Verfügung zu stellen. 3. Bei Wegfall der zweiten Kfz-Fahrspur und Verengung der Restbreite der Fahrbahn ist eine ampelgeregelte Fußwegquerung entbehrlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 301 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2014, ST 618