Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM
2820 entstanden aus
Vorlage: OF 723/9 vom
06.01.2014 Betreff: Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße -
Ricarda-Huch-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. den 245 Meter langen
Verbindungsweg zwischen der Raimundstraße und der Ricarda-Huch-Straße von Grund
auf zu sanieren oder ihn zumindest auf andere Weise in einen stabileren, länger
haltbaren Zustand zu versetzen; 2. dabei nach Möglichkeit eine wirksame Drainage zu
installieren. Begründung: In diesem mit 245 Metern Länge nicht ganz
unbedeutenden Verbindungsweg entstehen vor allem in den kühleren, dunkleren
Jahreszeiten, aber auch bei (starken) Regenfällen immer wieder kleine
Seenplatten, wobei er regelmäßig vermatscht. Diese Schäden wurden schon
mehrfach beseitigt. Es stellt sich nur die Frage der Abwägung des finanziellen
Gesamtaufwandes über Jahre gegenüber einem für Jahre wirksamen einmaligen
Aufwand. Erwägt werden sollte auch, ob die Kosten aus dem Investitionshaushalt
statt aus der laufenden Bauunterhaltung erbracht werden können. Von dem
Verbindungsweg gehen auch Eingänge zur Franz-Böhm-Berufsschule und zum
Colorado Park ab. Zur Ergänzung der Lagebeschreibung: Der Weg findet seine
optische Verlängerung in der Jean-Paul-Straße. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 30.06.2014, ST 853
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.02.2015, ST 253
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9
am 05.06.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz
10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
2.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz
10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
3.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz
10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 32. Sitzung des OBR 9
am 10.07.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 2.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 4.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
5.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
zu 4. Einstimmige
Annahme zu 5. Einstimmige
Annahme