Verkehrssituation am Römischen Ring und am Maastrichter Ring zu Messezeiten endlich entlasten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM
2780 entstanden aus
Vorlage: OF 509/1 vom
08.01.2018 Betreff: Verkehrssituation am Römischen Ring und am
Maastrichter Ring zu Messezeiten endlich entlasten Vorgang: OM 770/16 OBR 1; ST 285/17; OM
1787/17 OBR 1; ST 1881/17 Der Magistrat wird aufgefordert, die
Verkehrssituation am Römischen Ring und am Maastrichter Ring zu
Messezeiten durch folgende Maßnahmen endlich zu entlasten: 1. An den beiden Zufahrten Pariser Straße/Römischer
Ring und am Maastrichter Ring werden die Verkehrszeichen (VZ) 600-33
(Absperrschranke einseitig) Straßenverkehrsordnung (StVO) und VZ 250
(Verbot für Fahrzeuge aller Art) StVO mit dem Zusatz "Anwohner frei" mit
Beleuchtung aufgestellt; 2. für die Kontrolle der östlichen Zufahrt Pariser
Straße/Römischer Ring wird in der Zeit von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
bedarfsweise eine Person zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahmen entsprechen den Maßnahmen in der
Kuhwaldsiedlung.
Außerdem wird der Magistrat
aufgefordert, mehr Verkehrszeichen aufzustellen und
Zufahrtskontrollen durchzuführen. Begründung: Die Verkehrssituation im Bereich des Römischen Rings
und des Maastrichter Rings ist vor allem zu Messezeiten untragbar für die
Anwohner. Einfahrten werden zugeparkt und selbst Feuerwehrzufahrten werden
missachtet. In der Vorlage OM 770 forderte der
Ortsbeirat 1 den Magistrat auf, die gleichen Maßnahmen wie in der
Kuhwaldsiedlung zu ergreifen, um die Verkehrssituation zu entlasten. In der
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 285, wurden diese
Maßnahmen in der Kuhwaldsiedlung genauer erläutert. Es wurden jedoch keine
Maßnahmen am Römischen Ring umgesetzt. In der Vorlage OM 1787 bat der Ortsbeirates 1 den
Magistrat, die Situation endlich zu entlasten. In der Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2017, ST 1881, wurden die Maßnahmen mit der
Begründung abgelehnt, dass 1.
eine Beschilderung Kontrollen unabdingbar mache und dies erhebliche
Personalkapazitäten der städtischen Verkehrspolizei binden würde und 2. Zufahrtskontrollen an weiteren
Straßen aufgrund der personellen Situation der städtischen Verkehrspolizei
nicht möglich seien. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.11.2016, OM 770
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2017, ST 285
Anregung an den Magistrat vom
13.06.2017, OM 1787
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1881
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2018, ST 913
Antrag vom
27.11.2018, OF
804/1
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4016
Antrag vom
14.06.2021, OF 92/1
Anregung an
den Magistrat vom 29.06.2021, OM 405
Aktenzeichen: 32 1