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Römischer Ring - Beschilderung unverzüglich anbringen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 464 Betreff: Römischer Ring - Beschilderung unverzüglich anbringen Der Anregung wurde bereits entsprochen. Seit der Musikmesse im April 2018 werden die beiden Zufahrten Pariser Straße / Römischer Ring und Maastricher Ring vor und während der Messezeiten mit folgenden Beschilderungen ausgestattet: "Einseitige Absperrschranke mit Beleuchtung" (Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung VZ 600-33) sowie "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung VZ 250) mit dem Zusatz "Anwohner frei". Die zusätzliche Anregung, ein Schild mit der Beschriftung "Kein Durchgang zur Messe" aufzustellen, kann nicht umgesetzt werden. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, den Fußverkehr auf Fußwegen im öffentlichen Raum einzuschränken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4016