Römischer Ring - Beschilderung unverzüglich anbringen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 464 Betreff: Römischer Ring - Beschilderung unverzüglich
anbringen Der Anregung wurde bereits
entsprochen. Seit der Musikmesse im April 2018 werden die beiden Zufahrten
Pariser Straße / Römischer Ring und Maastricher Ring vor und während der
Messezeiten mit folgenden Beschilderungen ausgestattet: "Einseitige
Absperrschranke mit Beleuchtung" (Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung
VZ 600-33) sowie "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (Verkehrszeichen nach
Straßenverkehrsordnung VZ 250) mit dem Zusatz "Anwohner
frei".
Die zusätzliche Anregung, ein
Schild mit der Beschriftung "Kein Durchgang zur Messe" aufzustellen, kann nicht
umgesetzt werden. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, den
Fußverkehr auf Fußwegen im öffentlichen Raum einzuschränken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2018, OM 4016