Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2744 entstanden aus Vorlage: OF 741/5 vom 11.11.2013
Betreff: Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II) Vorgang: OM 2337/13; ST 1353 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor der Liegenschaft Nr. 11 abzupollern. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit der Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2337, die Abpollerung des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 gefordert. Dieses war dem Ortsbeirat auch in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1353, bis zum Ende des dritten Quartals 2013 zugesagt worden. Leider ist das Abpollern vor der Liegenschaft Wasserhofstraße Nr. 11 nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Bewohnerinnen und Bewohner teilweise nicht aus der Einfahrt der Liegenschaft fahren können, und dass der Bürgersteig so zugeparkt wird, dass ein Durchkommen für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5