Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)
Begründung
Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II) Vorgang: OM 2337/13; ST 1353 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor der Liegenschaft 11 abzupollern. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit der Anregung an den Magistrat vom 28.06.25013, OM 2337 die Abpollerung des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 gefordert. Dieses war dem Ortsbeirat auch in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1353 bis zum Ende des III. Quartals 2013 zugesagt worden. Leider ist das Abpollern vor der Liegenschaft Wasserhofstraße 11 nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Bewohnerinnen und Bewohner teilweise nicht aus der Einfahrt der Liegenschaft fahren können und dass der Bürgersteig so zugeparkt wird, dass ein Durchkommen für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen nicht möglich ist.