Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße hier: vor den Liegenschaften 3 - 11
Begründung
Wasserhofstraße hier: vor den Liegenschaften 3 - 11 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor den Liegenschaften 03 - 11 abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften 1 - 3 ist der Bürgersteig der Wasserhofstraße bereits abgepollert worden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass die Parkplätze in dem nordöstlichen Teil Oberrads knapp sind. Aber das illegale Parken darf keinesfalls die Bürgersteige derart verengen, dass Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen diese Stellen nicht mehr passieren können.
Inhalt
Antrag vom 02.06.2013, OF 616/5
Betreff: Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße hier: vor den Liegenschaften 3 - 11 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor den Liegenschaften 03 - 11 abzupollern. Begründung: Vor den Liegenschaften 1 - 3 ist der Bürgersteig der Wasserhofstraße bereits abgepollert worden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass die Parkplätze in dem nordöstlichen Teil Oberrads knapp sind. Aber das illegale Parken darf keinesfalls die Bürgersteige derart verengen, dass Rollatoren, Rollstühle und Kinderwägen diese Stellen nicht mehr passieren können.Beratung im Ortsbeirat: 5