Reste der Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST
861
Betreff: Reste der
Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen unter Denkmalschutz stellen Nach § 5 des Hessischen
Denkmalschutzgesetzes liegt die Zuständigkeit zur Inventarisation von
Kulturdenkmalen und somit auch der Denkmalwertprüfung eines Objekts bei der
Denkmalfachbehörde. Daher hat der Magistrat -das Denkmalamt Frankfurt-
die Ortsbeiratsanregung, nach erfolgter fotografischer Erfassung der fraglichen
Mauerabschnitte vor Ort, an das zuständige Landesamt für Denkmalpflege Hessen
in Wiesbaden zur Prüfung weitergeleitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.02.2018, OM 2739