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Alte Stadtmauer in Alt-Sachsenhausen

Vorlagentyp: B

Bericht

Eine erste bauhistorische Begutachtung im Auftrag der Denkmalbehörden hat ergeben, dass es sich bei den Mauerresten im Hinterhof der Liegenschaft Paradiesgasse 38 um Teile der Sachsenhäuser Stadtmauer handelt. Aus Sicht der Denkmalbehörden und der Stadtplanung ist es wichtig, die historischen Teile der alten Stadtmauer zu erhalten. Die seitens des Landesamts für Denkmalpflege vorgesehene Ausweisung der Mauerteile als Kulturdenkmal bietet ausreichend Schutz vor der Zerstörung der Stadtmauer. Die Mauerteile sind nicht öffentlich zugänglich und in Privatbesitz. Erfahrungsgemäß wünscht die Bevölkerung die Sichtbarmachung der historischen Wurzeln in der Stadt, insofern sollte mit den Eigentümerinnen und Eigentümern ein Konzept zur Erhaltung, Präsentation und temporären Zugänglichkeit erarbeitet werden. Wir empfehlen, eine museale Präsentation außerdem mit dem zuständigen Kulturamt abzustimmen. Dem Denkmalamt liegt noch keine Ausweisung der angesprochenen Mauerreste als Kulturdenkmal vom Landesamt für Denkmalpflege vor.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 39
OBR 5
TO I, TOP 58
Angenommen
Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
FDP
Sitzung 45
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 20
Angenommen
1. Die Vorlage B 55 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1192 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke BFF FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP