Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST
1434
Betreff: Verkehrsberuhigter
Bereich "Burgholzer Straße" Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Der Schließpoller in Höhe der Kleingartenanlage /
Streuobstwiese wird wieder angebracht. Zu 3.: Eine Änderung der Parkordnung zwischen
Landwehrgraben und Burgholzer Straße ist auf Grund der zahlreichen Hofzufahrten
und der engen Fahrbahn nicht möglich. Von der Aufstellung von Blumenkübeln im
Fahrbahnbereich wird abgesehen, da diese eine Verkehrsgefährdung
darstellen. Zu 4.: Der verkehrsberuhigte Bereich, beginnend an der
Burgholzer Straße, ist niveaugleich ausgebaut, so dass sich dieser deutlich von
den umliegenden Straßen unterscheidet. Zur Verdeutlichung wurde an der
Einmündung Kirchhainer Straße / Burgholzer Straße im Jahr 2010 ein weiteres
Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Beginn eines
verkehrsberuhigten Bereichs, am linken Fahrbahnrand ergänzt. Für die Kfz-Führer
ist der verkehrsberuhigte Bereich insgesamt klar zu erkennen. Weitere
Markierungen oder Beschilderungen sind daher nicht vorgesehen. Zu 5.: Die Sperrflächenmarkierung wird erneuert. Auch hier wird von der Aufstellung
von Blumenkübeln oder dem Einbau wegklappbarer Pfosten auf Grund der hierdurch
entstehenden Verkehrsgefährdung abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2011, OM 268