Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1434 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich "Burgholzer Straße" Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Der Schließpoller in Höhe der Kleingartenanlage / Streuobstwiese wird wieder angebracht. Zu 3.: Eine Änderung der Parkordnung zwischen Landwehrgraben und Burgholzer Straße ist auf Grund der zahlreichen Hofzufahrten und der engen Fahrbahn nicht möglich. Von der Aufstellung von Blumenkübeln im Fahrbahnbereich wird abgesehen, da diese eine Verkehrsgefährdung darstellen. Zu 4.: Der verkehrsberuhigte Bereich, beginnend an der Burgholzer Straße, ist niveaugleich ausgebaut, so dass sich dieser deutlich von den umliegenden Straßen unterscheidet. Zur Verdeutlichung wurde an der Einmündung Kirchhainer Straße / Burgholzer Straße im Jahr 2010 ein weiteres Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs, am linken Fahrbahnrand ergänzt. Für die Kfz-Führer ist der verkehrsberuhigte Bereich insgesamt klar zu erkennen. Weitere Markierungen oder Beschilderungen sind daher nicht vorgesehen. Zu 5.: Die Sperrflächenmarkierung wird erneuert. Auch hier wird von der Aufstellung von Blumenkübeln oder dem Einbau wegklappbarer Pfosten auf Grund der hierdurch entstehenden Verkehrsgefährdung abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 268

Verknüpfte Vorlagen