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Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2682 entstanden aus Vorlage: OF 857/6 vom 05.11.2013 Betreff: Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied Der Magistrat wird gebeten, im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied das Parken zwischen den Straßen Vorm Wald und Neumarkt in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild "Verkehrsberuhigter Bereich Anfang" (Verkehrszeichen 325.1) und ein Schild, das Parken auf Gehwegen erlaubt (Verkehrszeichen 315), aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, sodass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten ausgespart wird. Am Ende der Straße ist das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich Ende" (Verkehrszeichen 325.2) aufzustellen. Begründung: Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise im Brunnenpfad zugelassen wird. Die zuständigen Behörden haben sich damit einverstanden erklärt, hatten aber den Wunsch geäußert, zunächst eine Befragung der Anwohner durch den Ortsbeirat durchführen zu lassen. Dies ist inzwischen geschehen. Alle Anwohner, die geantwortet haben, haben sich für die o. g. Änderung ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 211 Aktenzeichen: 32 1