Meine Nachbarschaft: Brunnenpfad
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Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24; OM 5206/24 OBR 6; ST 1539/24 Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings (FSR) das Parken auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu erlauben und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage. Dabei soll folgender Sachverhalt geprüft und ggf. realisiert werden: Das Parken mit einem Rad auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg wird erlaubt , wobei die Fahrzeuge 1,30 Meter auf dem Gehweg und 70 Zentimeter auf der Fahrbahn stehen sollen, sodass eine Gehwegbreite von 2,20 Metern verbleibt. Falls dies in dem betreffenden Abschnitt nicht beidseitig möglich ist, sollte das Parken auf dem Gehweg zumindest einseitig erlaubt werden. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin zu vereinbaren. Begründung: In den bisherigen beiden Stellungnahmen hat die Stadt eine Restgehwegbreite von mindestens 2,20 Metern gefordert, sodass die Einrichtung von zwei Meter breiten Parkbuchten bei einer verbleibenden Restgehwegbreite von 1,50 Metern aus Sicht der Stadt nicht möglich sei. Sollte die Stadt weiterhin auf dieser Restgehwegbreite von 2,20 Metern beharren, sollte es doch zumindest möglich sein, beidseitig nur mit einem Rad so auf dem 3,50 Meter breiten Gehweg zu parken, dass die geforderte Restgehwegbreite von 2,20 Metern eingehalten wird. Dadurch würde ein Teil des parkenden Fahrzeugs auf der Straße parken, was die Straße verengen würde und den positiven Effekt hätte, die Autofahrer im FSR zu vorsichtigerem Fahren zu veranlassen. In der letzten Zeit scheint die Stadt allerdings nicht mehr so restriktiv auf einer Mindestgehwegbreite von 2,20 Metern zu beharren, sondern in jedem Fall abhängig von der Situation vor Ort abzuwägen und dabei auch teilweise Gehwegbreiten bis 1,50 Meter zuzulassen. Beispielsweise hat die Stadt im November 2024 auf Drängen des Ortsbeirats 5 das Parken halb auf dem Gehweg im Ziegelhüttenweg wieder erlaubt. Ein 3,50 Meter breiter Gehweg mit einer Länge von 20 bis 25 Metern ist für Fußgänger im FSR nicht nötig. Aufgrund des großen Parkdrucks würde die Erlaubnis zum Parken in diesem Abschnitt zu einer enormen Entlastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1189 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 entstanden aus Vorlage: OF 947/6 vom 15.02.2024 Betreff: Nied: Noch einmal prüfen: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Vorgang: OM 4362/23 OBR 6; ST 27/24 In seiner Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 27, hat der Magistrat der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen, das Parken auf den 3,50 Meter breiten Bürgersteigen auf einer Länge von 20 Metern beidseitig des Ferdinand-Scholling-Rings ab dem Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage zu erlauben. Leider ist der Magistrat bei seiner Ablehnung von falschen Daten ausgegangen. Der Bürgersteig ist an der betreffenden Stelle 3,50 Meter breit und nicht drei Meter, wie vom Magistrat irrtümlich angenommen. Somit beträgt die östliche Gehwegbreite bei einer Fahrzeugbreite von zwei Metern auch nicht einen Meter, sondern 1,50 Meter. Ein Begegnungsverkehr von Rollstühlen wäre also bei einer vom Magistrat angenommenen Rollstuhlbreite von 60 bis 75 Zentimetern durchaus möglich. Das vom Magistrat zitierte Bremer Gerichtsurteil würde sogar genau im Gegenteil für eine Legalisierung des Parkens in diesem Bereich sprechen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin anzuberaumen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1539 Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem FranzDiehlWeg legalisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4362 entstanden aus Vorlage: OF 827/6 vom 27.08.2023 Betreff: Nied: Parken auf dem Gehweg im Ferdinand-Scholling-Ring kurz nach dem Franz-Diehl-Weg legalisieren Der Magistrat wird gebeten, beidseitig im Ferdinand-Scholling-Ring vorzugsweise Parkbuchten anzulegen und zwar im 20 bis 25 Meter langen Abschnitt ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Heger-Anlage oder alternativ in diesem Bereich Parken auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Im Ferdinand-Scholling-Ring zwischen den Hausnummern 20 und 91 ist das Parken an beiden Seiten des Rings durch zwei Meter breite Parkbuchten erlaubt. Der Bürgersteig neben diesen Parkbuchten hat eine Breite von durchgehend 1,50 Metern. Aus für Anwohner nicht ersichtlichen Gründen gibt es allerdings einen ca. 20 bis 25 Meter langen Abschnitt (ab Franz-Diehl-Weg in Richtung Therese-Herger-Anlage), in welchem keine Parkbuchten vorhanden sind und der Gehweg eine Breite von 3,50 Metern hat. Seit fast 20 Jahren wird an dieser Stelle auf dem breiten Gehweg geparkt, obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Es wurde aber bisher nie kontrolliert und hat auch niemanden gestört, weil durch das Parken für den restlichen Bürgersteig eine Breite von ebenfalls 1,50 Metern verbleibt, wie im gesamten Ferdinand-Scholling-Ring. Nun wird allerdings seit einigen Monaten im Ferdinand-Scholling-Ring regelmäßig kontrolliert und Anwohner, die an der betreffenden Stelle parken, müssen 55 Euro Strafe zahlen. Etliche Anwohner fragen sich nun, warum es in dem betreffenden Bereich eigentlich keine Parkbuchten gibt oder warum es nicht erlaubt ist, auf dem Gehweg zu parken. Es ist nicht ersichtlich, warum ausgerechnet an dieser Stelle des Ferdinand-Scholling-Rings der Gehweg für knapp 20 Meter sage und schreibe 3,50 Meter breit sein muss, wenn er vor und nach diesem Bereich nur 1,50 Meter breit ist. Der knapp 20 Meter lange Abschnitt an beiden Seiten des Ferdinand-Scholling-Rings ergibt Platz für mindestens acht Autos zum Parken. Ein kompletter Wegfall dieser Plätze würde die angespannte Parksituation in Nied deutlich verschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 27 Antrag vom 15.02.2024, OF 947/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5206 Antrag vom 15.12.2024, OF 1132/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6296 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Nied: Gefährliches zu schnelles Fahren im Franz-Diehl-Weg verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4004 entstanden aus Vorlage: OF 771/6 vom 22.05.2023 Betreff: Nied: Gefährliches zu schnelles Fahren im Franz-Diehl-Weg verhindern Bewohner des Franz-Diehl-Weges in Nied haben darauf aufmerksam gemacht, dass täglich durch ihre Straße, welche als verkehrsberuhigter Bereich beschildert ist, zahllose Autofahrer deutlich zu schnell fahren. Erlaubt ist dort nur Schrittgeschwindigkeit. Es werde aber deutlich schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren, teilweise ähnlich schnell wie im Ferdinand-Scholling-Ring, wo 30 km/h erlaubt sind. Durch das zu schnelle Fahren werden Radfahrer und Fußgänger sehr gefährdet und es ist bereits zu sehr gefährlichen Situationen gekommen. Besonders gefährlich sei der Bereich zwischen den Hausnummern 10 und 12, bei welchen der Franz-Diehl-Weg von einem Rad- bzw. Fußweg gekreuzt wird, den auch viele Schulkinder mit dem Fahrrad oder zu Fuß nutzen. Die Bewohner haben sogar schon die betreffenden Fahrer per Handzeichen auf ihre zu schnelle und gefährliche Fahrweise aufmerksam gemacht - allerdings ohne Erfolg. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zügig Maßnahmen zu ergreifen, durch die verhindert werden kann, dass im Franz-Diehl-Weg weiter zu schnell gefahren wird. Ggf. soll zur besseren Lösungsfindung ein Ortstermin mit den Bewohnern vereinbart werden. Möglichkeiten zur Entschärfung der gefährlichen Situation könnten regelmäßige Polizeikontrollen, das Anbringen einer deutlicheren Beschilderung oder Beschriftung auf der Straße, insbesondere im Kreuzungsbereich, das Anbringen von Hindernissen (zum Beispiel durch Blumenkübel) zur künstlichen Fahrbahnverengung oder die Errichtung einer Bodenschwelle oder mehrerer Bodenschwellen sein. Begründung: Mehrere Bewohner haben sich über zu schnelles Fahren in Franz-Diehl-Weg beschwert, welcher als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist. Erlaubt ist hier nur Schrittgeschwindigkeit. Die Straße ist circa 180 Meter lang und schnurgerade, was scheinbar zum schnellen Fahren einlädt. Oftmals wird diese Straße anscheinend auch als Abkürzung genutzt, um zügig vom Ferdinand-Scholling-Ring in den Josef-Benner-Weg und umgekehrt zu gelangen. Diese Abkürzung macht aber nur Sinn, wenn man deutlich schneller als mit Schrittgeschwindigkeit durch den Franz-Diehl-Weg fahren kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2109 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4529 entstanden aus Vorlage: OF 988/6 vom 19.04.2019 Betreff: Nied: Verkehrsberuhigung am Neumarkt Der Magistrat wird gebeten, geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in Form von Aufpflasterungen im Bereich der Straße Neumarkt umzusetzen. Im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern am 9. April 2019 wurde von den Anwesenden eine Aufpflasterung an vier Stellen im Bereich der Straße Neumarkt als zielführend erachtet. Bei der Realisierung ist sowohl auf eine entsprechende denkmalschutzgerechte Art des Pflasters als auch auf eine fahrradfreundliche Umsetzung zu achten. Folgende Positionen (siehe auch u. a. Abbildung) wurden definiert: 1. Kurz vor der Oeserstraße (Schulweg); 2. ca. zehn Meter vor dem Torbogen; 3. kurz nach dem Torbogen; 4. kurz vor der Kreuzung mit dem Brunnenpfad. Auf eine weitere A ufpflasterung in der Mitte des Platzes wird mit Rücksicht auf die Feste (Weihnachtsmarkt etc.), die eine ebene Fläche verlangen, vorerst verzichtet. Begründung: Von allen diskutierten Varianten der Verkehrsberuhigung erschien diese als am besten geeignet, die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer in dem verkehrsberuhigten Bereich so weit zu reduzieren, dass ein gefahrloses Miteinander der verschiedenen Nutzergruppen gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1438 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 271 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1580 Aktenzeichen: 66 0
Hortplätze in Nied
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2016, OF 18/6 Betreff: Hortplätze in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach welchen Kriterien wird die Entscheidung getroffen, welche Kinder aus welchen Kindergärten bei der Einschulung in die Grundschule einen Hortplatz bekommen? 2. Ist der aus einem Kindergarten (Brunnenpfad) geäußerte Eindruck, dass Kinder aus dieser Einrichtung benachteiligt würden, zutreffend? 3. Wie viele Kinder wurden aus dem Brunnenpfad in den Hortbereich übernommen, wie viele Kinder wurden aus anderen Kindergärten in Nied übernommen? Begründung: Am Supermarkt steht man immer in der Schlange, die am langsamsten voran kommt, und die Kinder aus dem eigenen Kindergarten bekommen als letzte einen Hortplatz. Eigene Beobachtung ist zwangsläufig subjektiv, da sie immer nur einen Ausschnitt erfasst, und kann nur durch objektive Zahlen verifiziert oder widerlegt werden. Der Ortsbeirat hält es daher für sinnvoll, durch Bekanntgabe der genauen Zahlen die an den Ortsbeirat heran getragenen Vorwürfe zu klären. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 10 2016 Die Vorlage OF 18/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenParkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1392/6 Betreff: Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Taunusblick eine Ausweisung von Parkplätzen durchgeführt werden kann, so wie bereits vor 2 Jahren im Brunnenpfad geschehen. Das bedeutet, dass der Taunusblick durch das entsprechende Verkehrschild zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt wird und dass auf der rechten Seite der Straße vom Neumarkt aus gesehen Bereiche markiert werden, in denen das Parken auf dem schmalen Gehweg dort erlaubt wird. Begründung: In der Straße Taunusblick besteht ein sehr hoher Bedarf an Parkplätzen für die Anwohner. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Straße würde ermöglichen, dass der schmale Gehweg auf der rechten Straßenseite vom Neumarkt aus gesehen zum Parken genutzt werden kann. Die Fußgänger können dann die Fahrrbahn benutzen. Dasselbe wurde bereits auf Antrag des Antragstellers vor 2 Jahren bereits im Brunnenpfad so gemacht und hat sich seither bewährt. Und in der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde dasselbe für die Heusingerstraße beschlossen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1395 2015 Die Vorlage OF 1392/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Optimierung der Parkplatzsituation im Bereich der Wohnbebauung Oeserstraße/Heusingerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2015, OF 1348/6 Betreff: Nied: Optimierung der Parkplatzsituation im Bereich der Wohnbebauung Oeserstraße/Heusingerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine andere Parkplatzausweisung, wie zum Beispiel im Brunnenpfad in der Eisenbahnersiedlung geschehen, in der Heusingerstraße zwischen Friedrich-List-Schule und der Bebauung der sogenannten "Schwedenhäuser" (Fahrtrichtung Bergmannweg, rechts, Heusingerstraße 14-52) möglich ist bzw. eingerichtet werden kann, um mehr Parkplätze zu schaffen. Ein Vorschlag ist die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Begründung: Im Bereich der Oeserstraße und der Verbindungsstraße zwischen Oeserstraße und Heusingerstraße, auch als Heusingerstraße und Oeserstraße laut beigefügtem Luftbild bezeichnet, besteht ein erhöhter Bedarf an Parkplätzen. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Heusingerstraße im Bereich Hausnummer 14 - 52 würde ermöglichen, dass der schmale Gehweg in diesem Bereich als Parkplätze genutzt werden kann und die Fußgänger die frühere Fahrbahn nutzen können. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits im Brunnenpfad vollzogen. . Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1348 2015 Die Vorlage OF 1348/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenParken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2682 entstanden aus Vorlage: OF 857/6 vom 05.11.2013 Betreff: Parken im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied Der Magistrat wird gebeten, im Brunnenpfad in der Eisenbahner-Siedlung in Nied das Parken zwischen den Straßen Vorm Wald und Neumarkt in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild "Verkehrsberuhigter Bereich Anfang" (Verkehrszeichen 325.1) und ein Schild, das Parken auf Gehwegen erlaubt (Verkehrszeichen 315), aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, sodass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten ausgespart wird. Am Ende der Straße ist das Schild "Verkehrsberuhigter Bereich Ende" (Verkehrszeichen 325.2) aufzustellen. Begründung: Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise im Brunnenpfad zugelassen wird. Die zuständigen Behörden haben sich damit einverstanden erklärt, hatten aber den Wunsch geäußert, zunächst eine Befragung der Anwohner durch den Ortsbeirat durchführen zu lassen. Dies ist inzwischen geschehen. Alle Anwohner, die geantwortet haben, haben sich für die o. g. Änderung ausgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2014, ST 211 Aktenzeichen: 32 1
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