Parken in zwei Straßen in der Eisenbahner-Siedlung in Nied
Begründung
in Nied Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Brunnenpfad in Fahrtrichtung rechts (die Straße ist Einbahnstraße) das Parken zwischen Vorm Wald und Neumarkt zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, so dass das Parken vor Einfahrten, Zugängen zu Häusern, Wegen oder Gärten, ausgespart wird. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt; in der Eisenbahnersiedlung in Nied in der Straße Taunusblick in Fahrtrichtung vom Neumarkt zu Am Selzerbrunnen auf der rechten Seite das Parken durchgängig zuzulassen. Dazu ist am Beginn der Straße an der Einmündung vom Neumarkt ein Schild Verkehrsberuhigter Bereich Anfang (Zeichen 325.1) und ein Schild Parken auf dem Gehweg erlaubt (Zeichen 315) aufzustellen. Auf der Fahrbahn sind weiße Markierungswinkel aufzutragen, und zwar so dass an geeigneten Stellen in einem angemessenen Abstand voneinander zwei Abschnitte bleiben, wo das Parken nicht erlaubt ist, um bei Gegenverkehr ein Ausweichen der PKWs zu ermöglichen. Am Ende der Straße wird das Schild Verkehrsberuhigter Bereich Ende (Zeichen 325.2) aufgestellt. Die Beschilderung Verkehrsberuhigter Bereich ist natürlich auch für die Gegenrichtung genauso aufzustellen. Begründung: Diese Maßnahmen bewirken, dass das Parken in der oben beschriebenen Weise in den beiden Straßen zugelassen wird. Sie sind bei einer Ortsbegehung am 15.8.2013 im Einvernehmen mit einer Vertreterin des Straßenverkehrsamtes abgesprochen worden.