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Schandfleck Allerheiligenstraße 9

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2617 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 12.10.2013 Betreff: Schandfleck Allerheiligenstraße 9 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die momentan unbefriedigende Situation im Zusammenhang mit der Liegenschaft Allerheiligenstraße 9 in Zusammenarbeit mit der Mainova AG, einer der städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder einem privaten Investor zu verbessern. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, in Gesprächen mit der Mainova AG auf eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes Allerheiligenstraße 9 hinzuwirken. Im Besonderen scheint eine Zwischennutzung bis zu einer Neugestaltung sinnvoll. Hier bietet sich eine Nutzung durch Künstler an. 3. Zunächst sind jedoch zeitnah Maßnahmen zu ergreifen, um den Schandfleck zu beseitigen. 4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob auf diesem Grundstück Wohnungsbau realisiert werden kann und entweder die technischen Einrichtungen der Mainova AG verlagert oder in die Bebauung integriert werden können . Begründung: Das mindergenutzte, in einem Wohngebiet gelegene Grundstück bietet sich für eine Neubebauung geradezu an. Sämtliche, nicht der Technik dienende Räumlichkeiten auf dem Grundstück (Ladengeschäft, Büros) scheinen leer zu stehen. Folglich sollte das Grundstück einer anderen (besseren) Nutzung zugeführt werden. Das Allerheiligenviertel profitierte schon vor über einem Jahrzehnt von der künstlerischen Zwischennutzung des FRAFAG-Gebäudes durch "Vor Ort", manche Künstler lebten auch z. B. in der Stoltzestraße und bezogen ihre Mitbewohner in ihre Aktivitäten ein. Die Familie Montez muss in diesem Rahmen auch erwähnt werden. Der Schandfleck Mainova, Allerheiligenstraße 9, sollte jetzt schnellstens beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 155 Antrag vom 29.07.2018, OF 686/1 Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3550 Anregung vom 18.09.2018, OA 304 Aktenzeichen: 91 5