Schandfleck Allerheiligenstraße 9
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM
2617 entstanden aus Vorlage:
OF 361/1 vom
12.10.2013 Betreff: Schandfleck Allerheiligenstraße 9
1. Der Magistrat
wird aufgefordert, die momentan unbefriedigende Situation im Zusammenhang mit
der Liegenschaft Allerheiligenstraße 9 in Zusammenarbeit mit der Mainova AG,
einer der städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder einem privaten Investor zu
verbessern. 2. Weiterhin wird der Magistrat
gebeten, in Gesprächen mit der Mainova AG auf eine sinnvolle Nutzung des
Gebäudes Allerheiligenstraße 9 hinzuwirken. Im Besonderen scheint eine
Zwischennutzung bis zu einer Neugestaltung sinnvoll. Hier bietet sich eine
Nutzung durch Künstler an. 3. Zunächst sind jedoch zeitnah Maßnahmen zu
ergreifen, um den Schandfleck zu beseitigen. 4. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen
und zu berichten, ob auf diesem Grundstück Wohnungsbau realisiert werden kann
und entweder die technischen Einrichtungen der Mainova AG verlagert oder
in die Bebauung integriert werden können . Begründung: Das mindergenutzte, in einem Wohngebiet gelegene
Grundstück bietet sich für eine Neubebauung geradezu an. Sämtliche, nicht der
Technik dienende Räumlichkeiten auf dem Grundstück (Ladengeschäft, Büros)
scheinen leer zu stehen. Folglich sollte das Grundstück einer anderen
(besseren) Nutzung zugeführt werden. Das Allerheiligenviertel profitierte schon vor über
einem Jahrzehnt von der künstlerischen Zwischennutzung des FRAFAG-Gebäudes
durch "Vor Ort", manche Künstler lebten auch z. B. in der Stoltzestraße
und bezogen ihre Mitbewohner in ihre Aktivitäten ein. Die Familie Montez muss
in diesem Rahmen auch erwähnt werden. Der Schandfleck Mainova,
Allerheiligenstraße 9, sollte jetzt schnellstens beseitigt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.01.2014, ST 155
Antrag vom
29.07.2018, OF
686/1
Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3550
Anregung vom
18.09.2018, OA 304
Aktenzeichen: 91 5