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Wo ist nur die Zeit geblieben?

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2011, OM 255 entstanden aus Vorlage: OF 22/1 vom 23.05.2011 Betreff: Wo ist nur die Zeit geblieben? Der Magistrat wird aufgefordert, am oberen U- und S-Bahn-Aufgang im nordwestlichen Teil der Konstablerwache (Höhe Große Friedberger Straße/gegenüber der Frankfurter Sparkasse) wieder eine große Standuhr aufzustellen. Begründung: Im Jahr 2010 befand sich am U- und S-Bahn-Aufgang an der oben bezeichneten Stelle noch eine große Standuhr, die den Nutzern der jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel ermöglichte, sich im Hinblick auf die Abfahrtszeiten ihrer Bahn "mit einem kurzen Blick" Gewissheit über die genaue Uhrzeit zu verschaffen. Überdies diente die Uhr als eindeutig identifizierbarer Treffpunkt für Verabredungen von Bürgern, die sich an einer übersichtlichen Stelle treffen wollen, um gemeinsam von dort aus mit der Bahn zu fahren. Wegen seiner zentralen Lage wird jener Aufgang fast durchgängig von zahllosen Bahnfahrern genutzt. Vor diesem Hintergrund haben Bürger bereits mehrfach angefragt, wo jene überaus nützliche Standuhr geblieben ist. Es erscheint daher sinnvoll, an der oben bezeichneten Stelle wieder eine große Standuhr zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1226 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1986 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 996 Antrag vom 10.10.2013, OF 365/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2618 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 79 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 20.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Keine Einwendungen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 25.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0