Wo ist nur die Zeit geblieben?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.08.2011, OM
255 entstanden aus Vorlage:
OF 22/1 vom 23.05.2011
Betreff: Wo ist nur die Zeit geblieben?
Der
Magistrat wird aufgefordert, am oberen U- und S-Bahn-Aufgang im nordwestlichen
Teil der Konstablerwache (Höhe Große Friedberger Straße/gegenüber der
Frankfurter Sparkasse) wieder eine große Standuhr aufzustellen. Begründung: Im Jahr 2010 befand sich am U- und S-Bahn-Aufgang an
der oben bezeichneten Stelle noch eine große Standuhr, die den Nutzern der
jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel ermöglichte, sich im Hinblick auf die
Abfahrtszeiten ihrer Bahn "mit einem kurzen Blick" Gewissheit über die genaue
Uhrzeit zu verschaffen. Überdies diente die Uhr als eindeutig identifizierbarer
Treffpunkt für Verabredungen von Bürgern, die sich an einer übersichtlichen
Stelle treffen wollen, um gemeinsam von dort aus mit der Bahn zu fahren. Wegen
seiner zentralen Lage wird jener Aufgang fast durchgängig von zahllosen
Bahnfahrern genutzt. Vor diesem Hintergrund haben Bürger bereits mehrfach
angefragt, wo jene überaus nützliche Standuhr geblieben ist. Es erscheint daher
sinnvoll, an der oben bezeichneten Stelle wieder eine große Standuhr zu
errichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2011, ST 1226
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1986
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.06.2013, ST 996
Antrag vom
10.10.2013, OF
365/1
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2618
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2014, ST 79 Beratung
im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1
am 20.03.2012, TO I, TOP 4 Beschluss: Keine Einwendungen. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1
am 25.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0