Wo ist nur die Zeit geblieben? Teil II
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1986 entstanden aus Vorlage:
OF 268/1 vom
04.02.2013 Betreff: Wo ist nur die Zeit geblieben? Teil II
Vorgang: OM 255/11 OBR
1; ST 1226/11 Der Magistrat wird
aufgefordert, am oberen U- und S-Bahn-Aufgang im nordwestlichen Teil der
Konstablerwache (Höhe Große Friedberger Straße/gegenüber der Frankfurter
Sparkasse) wieder eine große Standuhr aufzustellen. Begründung: Bereits im Jahr 2011 hat der Ortsbeirat den Magistrat
zu der oben genannten Maßnahme aufgefordert (OM 255), woraufhin sich der
Magistrat in einer vorläufigen Stellungnahme (ST 1226) lediglich zu der
einsilbigen Bemerkung aufraffen konnte: "Die erforderliche Abstimmung der zu
beteiligenden Fachämter konnte noch nicht abschließend erfolgen. Der Magistrat
bedauert daher, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, zu der
Anregung nicht abschließend Stellung nehmen zu können." Eine abschließende
Stellungnahme erfolgte seither nicht. Auch telefonische Nachfragen bei der
Stadtverwaltung waren ergebnislos. Die Gründe für den oben genannten Antrag
haben sich seither nicht verändert: Im Jahr 2010 befand sich am U- und
S-Bahn-Aufgang an der oben bezeichneten Stelle noch eine große Standuhr, die es
den Nutzern der jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel ermöglichte, sich im
Hinblick auf die Abfahrtszeiten ihrer Bahn "mit einem kurzen Blick" Gewissheit
über die genaue Uhrzeit zu verschaffen. Überdies diente die Uhr als eindeutig
identifizierbarer Treffpunkt für Verabredungen von Bürgern, die sich an einer
übersichtlichen Stelle treffen wollen, um gemeinsam von dort aus mit der Bahn
zu fahren. Wegen seiner zentralen Lage wird jener Aufgang fast durchgängig von
zahllosen Bahnfahrern genutzt. Vor diesem Hintergrund haben Bürger bereits
mehrfach angefragt, wo jene überaus nützliche Standuhr geblieben ist. Es
erscheint daher sinnvoll, an der oben bezeichneten Stelle wieder eine große
Standuhr zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.08.2011, OM 255
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2011, ST 1226
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.06.2013, ST 997
Antrag vom
10.10.2013, OF
365/1
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2618
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2014, ST 79 Beratung
im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 1
am 25.06.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
5. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat.