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Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach / Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 355 Betreff: Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach / Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum Für das Areal, auf dem das Bauvorhaben realisiert werden soll, existiert kein Bebauungsplan. Maßgabe für die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist demnach § 34 des Baugesetzbuches, der die Bebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile regelt. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da dies bei dem beantragten Bauvorhaben, dem Neubau von 6 Reihenhäusern mit 4 Carports und 5 Stellplätzen der Fall ist, bestand seitens der Bauherrschaft ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Die Liegenschaft liegt in einem Bereich, der durch die Kalt- und Frischluftabflüsse aus den nördlich bis nordwestlich gelegenen Freiflächen vor übermäßiger Überwärmung geschützt ist. Klimatische Einbußen, die mit einem baulichen Eingriff dieser Dimension verbunden sind, bleiben insgesamt auf den näheren Eingriffsbereich begrenzt. Eine Kappung der Kaltluftströme insgesamt ist aus Sicht des Magistrates nicht zu befürchten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.11.2017, OM 2346