Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach / Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
355
Betreff: Flurstück 174/1,
Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach / Stadtnatur und biologische Vielfalt
statt Nachverdichtung auf engstem Raum Für das Areal, auf dem das
Bauvorhaben realisiert werden soll, existiert kein Bebauungsplan. Maßgabe für
die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist demnach § 34 des Baugesetzbuches, der die
Bebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile regelt. Nach § 34 BauGB
ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung
in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da dies bei dem beantragten
Bauvorhaben, dem Neubau von 6 Reihenhäusern mit 4 Carports und 5 Stellplätzen
der Fall ist, bestand seitens der Bauherrschaft ein Rechtsanspruch auf
Erteilung der Baugenehmigung. Die Liegenschaft liegt in einem Bereich, der durch
die Kalt- und Frischluftabflüsse aus den nördlich bis nordwestlich gelegenen
Freiflächen vor übermäßiger Überwärmung geschützt ist. Klimatische Einbußen,
die mit einem baulichen Eingriff dieser Dimension verbunden sind, bleiben
insgesamt auf den näheren Eingriffsbereich begrenzt. Eine Kappung der
Kaltluftströme insgesamt ist aus Sicht des Magistrates nicht zu befürchten.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.11.2017, OM 2346