Laubbläser-Lärm beenden
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend, Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist. Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur Drohungen oder aggressives Weiterblasen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2017, OF 390/2
Betreff: Laubbläser-Lärm beenden Der Magistrat wird gebeten, zu
veranlassen, daß der Einsatz von Laubbläsern mit lautstarken Antriebsmotoren
verboten wird. Begründung: Laubbläser, die nicht mit elektrischen Motoren
ausgestattet sind, verursachen Lärmpegel bis 96 dB (gemessen im Westend,
Emil-Claar-Straße, um 13 Uhr mittags). was eindeutig gesundheitsschädigend ist.
Zudem hat es sich bisher als undurchführbar erwiesen, den Bedienern dieser
Geräte die Einhaltung der Mittagsruhe anzugewöhnen; man erhält statt dessen nur
Drohungen oder aggressives Weiterblasen. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2
am 23.10.2017, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2259 2017
Die
Vorlage OF 390/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
4 CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen SPD und FDP (=
Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU