Stadtteilentwicklung Griesheim vorantreiben
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE
Begründung
vorantreiben Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen: der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer Landstraße in Griesheim prinzipiell und bittet den Magistrat, diese Pläne unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voran zu treiben. Dabei ist insbesondere über auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten:
- Die Holzhandlung an der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig zu machen, sollten erst einmal nicht weiter verfolgt werden.
- Die wenigen Spielplätze in dem Gebiet sind wenn irgend möglich zu erhalten, auch wenn vom Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest wäre sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung (Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz geschaffen werden kann, und zwar auch wieder wie bei den bestehenden Spielplätzen in Zusammenarbeit mit den Anwohnern.
- Die Idee, die ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nord/südlicher Richtung nun zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig, voraus zu sehen, welche Probleme und Konflikte hier im einzelnen entstehen würden. Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich folgende Punkte in den vorgestellten Plänen, auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt werden und über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten:
- Verlagerung von Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und entlang der Bahnlinie
- Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe
- Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o.a. Einschränkung bzgl. Spielplätzen)
- Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die derzeit von Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden und nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form voran getrieben werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehen Gebiete aufgewertet werden und höherwertiges Gewerbe dort etabliert werden, als dies heute der Fall ist. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach und nach in die richtige Richtung gehen können und das störende Gewerbe reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils beitragen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.05.2013, OF 701/6
Betreff: Stadtteilentwicklung Griesheim
vorantreiben Der Ortsbeirat 6 wolle
beschließen: der Ortsbeirat 6 begrüßt die vom
Stadtplanungsamt in der Sitzung am 9. April 2013 vorgestellten Pläne zur
weiteren Entwicklung des Gebiets zwischen der Eichenstraße und der Mainzer
Landstraße in Griesheim prinzipiell und bittet den Magistrat, diese Pläne unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen und in regelmäßiger
Rücksprache mit dem Ortsbeirat 6 voran zu treiben. Dabei ist insbesondere über
auftretende Konflikte und Schwierigkeiten zu berichten, damit gemeinsam mit dem
Ortsbeirat entschieden werden kann, wie jeweils zu verfahren ist. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: 1. Die Holzhandlung an
der Ecke Waldschulstraße/Mainzer Landstraße ist etabliert und wichtig für den
Stadtteil. Überlegungen, hier die Straße wieder durchgängig zu machen, sollten
erst einmal nicht weiter verfolgt werden. 2. Die wenigen
Spielplätze in dem Gebiet sind wenn irgend möglich zu erhalten, auch wenn vom
Bebauungsplan her Wohnbebauung an ihrer Stelle möglich wäre. Zumindest wäre
sehr sorgfältig zu prüfen, wie bei einer eventuellen Umstrukturierung
(Wohnbebauung an Stellen, wo heute Spielplätze sind) geeigneter Ersatz
geschaffen werden kann, und zwar auch wieder wie bei den bestehenden
Spielplätzen in Zusammenarbeit mit den Anwohnern. 3. Die Idee, die
ursprünglich einmal geplanten Wegeverbindungen in nord/südlicher Richtung nun
zu etablieren, sollte sehr vorsichtig verfolgt werden. Da hier über Jahrzehnte
gewachsene Strukturen entstanden sind, ist es derzeit schwierig, voraus
zu sehen, welche Probleme und Konflikte hier im einzelnen entstehen würden.
Hier sollte mit Fingerspitzengefühl und in enger Absprache mit dem Ortsbeirat
geprüft werden, welche Wegeverbindungen machbar sind, und welche man vielleicht
besser nicht einrichtet. Der Ortsbeirat 6 begrüßt ausdrücklich folgende
Punkte in den vorgestellten Plänen, auch sie sollten jedoch vorsichtig verfolgt
werden und über Konflikte und Schwierigkeiten ist zu berichten: 1. Verlagerung von
Gewerbe aus den faktisch mehr zum Wohnen genutzten Gebieten in die weiter zu
entwickelnden Gewerbegebiete entlang der Mainzer Landstraße und entlang der
Bahnlinie 2. Maßnahmen gegen ungenehmigtes Gewerbe 3.
Entwicklung von Wohnbebauung auf bisherigen Grünflächen, wo dies vom
Bebauungsplan her vorgesehen ist (unter o.a. Einschränkung bzgl.
Spielplätzen) 4. Entwicklung von Grünflächen auf Flächen, die
derzeit von Gewerbe genutzt werden, die vom Bebauungsplan her aber als
Grünflächen vorgesehen sind. Begründung: Die vorgestellten Pläne sind geeignet, eine dringend
notwendige positive Entwicklung der Mitte Griesheims zwischen Bahnlinie und
Mainzer Landstraße zu bewirken. Der ungezügelten Ausbreitung immer neuer, oft
optisch wenig ansprechender Gewerbebetriebe, die teilweise erhebliche Störungen
für die Nachbarschaft mit sich bringen, könnte Einhalt geboten werden und
nach und nach könnte die Entwicklung des Gebiets in der Form voran getrieben
werden, dass Wohnen und Gewerbe besser getrennt werden, als dies heute der Fall
ist. Dadurch könnten die auch weiter für Gewerbe vorgesehen Gebiete aufgewertet
werden und höherwertiges Gewerbe dort etabliert werden, als dies heute der Fall
ist. Auch wenn man sich darüber im Klaren sein muss, dass große Teile des
Gebiets heute als reines Gewerbegebiet ausgewiesen sind und eine
Umstrukturierung nicht einfach sein wird, wird man mit diesem Plan doch nach
und nach in die richtige Richtung gehen können und das störende Gewerbe
reduzieren können. Angesichts der Wohnungsnot in Frankfurt und auch
angesichts des vielfach in Griesheim geäußerten Wunschs nach mehr Wohnbebauung
in dem Gebiet in der Mitte Griesheims sind auch die Teile der Pläne, die neue
Wohnbebauung ermöglichen, sehr zu begrüßen. Auch dies wird zu einer Aufwertung
des Gebiets und damit zu einer Aufwertung des gesamten Stadtteils
beitragen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6
am 16.05.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2211 2013
Die
Vorlage OF 701/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE. und REP gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei
Enthaltung 4 SPD, FREIE WÄHLER und FDP