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Schülerzahlen für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1359 entstanden aus Vorlage: OF 792/10 vom 04.05.2015 Betreff: Schülerzahlen für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim Vorgang: ST 421/15; ST 563/15 Der Magistrat wird gebeten, konkrete Prognosen für die künftigen Schülerzahlen für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim vorzulegen und mitzuteilen, wie er eine Verteilung dieser Schüler, insbesondere nach Verwirklichung der Baugebiete Hilgenfeld und Berkersheim-Ost auf die Schulstandorte Albert-Schweitzer-Schule und neue Schule am "Schwarzen Platz", vornehmen möchte. Begründung: In den Stellungnahmen ST 421 vom 16.03.15 und ST 563 vom 07.04.2015 trifft der Magistrat Annahmen zu den zukünftigen Schülerzahlen, die erheblichen Bedarf an konkreten Prognosen offenlegen. Wie sich auch aus den Stellungnahmen ergibt, ist die Albert-Schweitzer-Schule gegenwärtig vierzügig, teilweise sogar fünfzügig, die Berkersheimer Grundschule großteils zweizügig. Daraus ergibt sich praktisch ein Bedarf von mindestens sechs Zügen für den gegenwärtigen Bestand in dem Schulbezirk, der zukünftig zusammengelegt werden soll. Laut der Stellungnahme ST 563 soll die Albert-Schweitzer-Schule nach Fertigstellung der dreizügigen neuen Schule am "Schwarzen Platz" aber auf drei Züge reduziert werden, sodass man auch dort nur eine Ein-Felder-Halle benötigt. Abgesehen davon, dass die Zwei-Felder-Halle schon wegen des Bedarfs der Vereine dringend erforderlich ist, erscheint diese Annahme nicht schlüssig, da gleichzeitig der gesamte Bedarf, der durch die Neubau-Gebiete im Hilgenfeld und in Berkersheim-Ost entsteht, abgedeckt sein soll. Dies erscheint nach den gegenwärtigen Erfahrungen schon deshalb unwahrscheinlich, weil in beiden Schulen nach Erreichen dieser Ausbaustufe das Ganztags- bzw. Betreuungsangebot endlich dem Bedarf angepasst werden soll, was dazu führen dürfte, dass viele Kinder, die gegenwärtig wegen der unbefriedigenden Betreuungslage Privatschulen besuchen, auch wieder in die staatlichen Schulen gehen werden. Wie unter diesen Umständen der gesamte gegenwärtige Bedarf und der der Neubaugebiete mit diesem sechszügigen Angebot bereits abgedeckt sein soll, erscheint wenig plausibel, zumal in dem Gebiet überdurchschnittlich viele große Familien leben, die einen Schulbedarf auch über längere Zeit haben. Vor diesem Hintergrund sind konkrete, aktuelle Zahlen dringend erforderlich, um die weitere Planung auf den tatsächlichen Bedarf abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 563 Stellungnahme des Magistrats vom 31.08.2015, ST 1266 Aktenzeichen: 40 1