Schülerzahlen für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1359
entstanden aus Vorlage:
OF 792/10 vom
04.05.2015 Betreff: Schülerzahlen für den Schulbezirk
Frankfurter Berg/Berkersheim Vorgang: ST 421/15; ST 563/15 Der Magistrat wird gebeten, konkrete Prognosen für
die künftigen Schülerzahlen für den Schulbezirk Frankfurter Berg/Berkersheim
vorzulegen und mitzuteilen, wie er eine Verteilung dieser Schüler, insbesondere
nach Verwirklichung der Baugebiete Hilgenfeld und Berkersheim-Ost auf die
Schulstandorte Albert-Schweitzer-Schule und neue Schule am "Schwarzen Platz", vornehmen möchte. Begründung: In den Stellungnahmen ST 421 vom 16.03.15 und ST 563
vom 07.04.2015 trifft der Magistrat Annahmen zu den zukünftigen Schülerzahlen,
die erheblichen Bedarf an konkreten Prognosen offenlegen. Wie sich auch aus den
Stellungnahmen ergibt, ist die Albert-Schweitzer-Schule gegenwärtig vierzügig,
teilweise sogar fünfzügig, die Berkersheimer Grundschule großteils zweizügig.
Daraus ergibt sich praktisch ein Bedarf von mindestens sechs Zügen für den
gegenwärtigen Bestand in dem Schulbezirk, der zukünftig zusammengelegt werden
soll. Laut der Stellungnahme ST 563 soll die Albert-Schweitzer-Schule nach
Fertigstellung der dreizügigen neuen Schule am "Schwarzen Platz" aber auf drei
Züge reduziert werden, sodass man auch dort nur eine Ein-Felder-Halle benötigt.
Abgesehen davon, dass die Zwei-Felder-Halle schon wegen des Bedarfs der Vereine
dringend erforderlich ist, erscheint diese Annahme nicht schlüssig, da
gleichzeitig der gesamte Bedarf, der durch die Neubau-Gebiete im Hilgenfeld und
in Berkersheim-Ost entsteht, abgedeckt sein soll. Dies erscheint nach den
gegenwärtigen Erfahrungen schon deshalb unwahrscheinlich, weil in beiden
Schulen nach Erreichen dieser Ausbaustufe das Ganztags- bzw. Betreuungsangebot
endlich dem Bedarf angepasst werden soll, was dazu führen dürfte, dass viele
Kinder, die gegenwärtig wegen der unbefriedigenden Betreuungslage Privatschulen
besuchen, auch wieder in die staatlichen Schulen gehen werden. Wie unter diesen
Umständen der gesamte gegenwärtige Bedarf und der der Neubaugebiete mit diesem
sechszügigen Angebot bereits abgedeckt sein soll, erscheint wenig plausibel,
zumal in dem Gebiet überdurchschnittlich viele große Familien leben, die einen
Schulbedarf auch über längere Zeit haben. Vor diesem Hintergrund sind konkrete,
aktuelle Zahlen dringend erforderlich, um die weitere Planung auf den
tatsächlichen Bedarf abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 421
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.04.2015, ST 563
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.08.2015, ST 1266
Aktenzeichen: 40 1