Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1066
Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Stellungnahme ST 421 des Magistrats vom 29.02.2016 hat weiterhin Bestand. Ergänzend wird ausgeführt, dass sich ein Kurzzeitparken entweder nur durch Einführung einer Parkscheibenregelung oder mittels Parkscheinautomaten mit einer sogenannten "Brötchentaste" regeln lässt. Beide Lösungen werden nur in ländlichen Bereichen des Stadtgebiets angewandt und sind im angeregten Bereich deshalb nicht umsetzungsfähig. Um unerwünschte Dauerparker fernzuhalten, wären ferner andauernde Verkehrsüberwachungsmaßnamen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit erforderlich, die personell nicht realisierbar sind. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.