Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST
1066
Betreff: Kurzzeitparkplätze
entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Stellungnahme ST 421 des
Magistrats vom 29.02.2016 hat weiterhin Bestand. Ergänzend wird ausgeführt, dass sich ein
Kurzzeitparken entweder nur durch Einführung einer Parkscheibenregelung oder
mittels Parkscheinautomaten mit einer sogenannten "Brötchentaste" regeln
lässt. Beide Lösungen werden nur in ländlichen Bereichen des Stadtgebiets
angewandt und sind im angeregten Bereich deshalb nicht umsetzungsfähig. Um unerwünschte Dauerparker
fernzuhalten, wären ferner andauernde Verkehrsüberwachungsmaßnamen durch die
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit erforderlich, die personell nicht realisierbar
sind. Der Anregung kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.06.2016, OM 200