Sofortiges Moratorium für den Bau der Quartiersgarage Glauburgschule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1820 entstanden aus Vorlage: OF 304/3 vom 06.12.2012
Betreff: Sofortiges Moratorium für den Bau der Quartiersgarage Glauburgschule Der Magistrat wird aufgefordert,
- für den Bau der Quartiersgarage Glauburgschule umgehend ein dreimonatiges Moratorium zu beschließen und auf die Frankfurter Aufbau AG (FAAG) einzuwirken, alle der Bauvorbereitung dienenden Maßnahmen, insbesondere solche, die nicht rückholbare Fakten schaffen, ab sofort einzustellen. Dazu gehören namentlich auch die bereits angekündigten und offenbar bevorstehenden Baumfällungen in der Lenaustraße und Lortzingstraße;
- alle eigenen Planungen und Entscheidungen sowie die der Stadtverordnetenversammlung und der FAAG als Erbbauberechtigter nochmals im Zuge des Moratoriums auf den Prüfstand zu stellen, um eine soziale und ökologische Kosten-Nutzen-Rechnung zu erstellen;
- das Moratorium vor allem auch dazu zu nutzen, die Umfeldplanungen mit dem Wegfall von 30 oberirdischen Parkplätzen zu konkretisieren und eine Befragung über den tatsächlichen Bedarf einer Quartiersgarage unter den Anwohnerinnen und Anwohnern unter Beteiligung der Bürgerinitiative Contra Quartiersgarage Glauburg durchzuführen;
- den Neubau der vorgesehenen Kita und Turnhalle nach Ablauf des Moratoriums ohne weiteren Zeitverzug baumschonend zu realisieren. Begründung: Der Magistrat war Initiator der Quartiersgarage. Der Ortsbeirat hatte in zahlreichen Anträgen seine Vorbehalte ausgedrückt und immer wieder Bedingungen und Anforderungen benannt, zu denen das Vorhaben - unter Zurückstellung der Vorbehalte - mitgetragen werden konnte. Seine Initiativen sind überwiegend auf der Strecke geblieben. Mit dem heutigen Wissen hätte der Ortsbeirat dem Bau einer Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule nicht zugestimmt. Die Quartiersgarage Glauburgschule hat keine Bedeutung für den gesamten Stadtteil. Stattdessen ermöglicht sie Anwohnerinnen und Anwohnern im Einzugsbereich, feste Garagenparkplätze gegen Entgelt dauerhaft zu mieten. Sie tangiert letztlich nur die Interessen der im engeren Einzugsbereich lebenden Anwohnerinnen und Anwohner. Insofern dient das Moratorium dazu, nochmals intensiver das direkte Umfeld der Quartiersgarage zu überprüfen sowie auch die oberirdischen Maßnahmen für mehr Grün und Aufenthaltsqualität. Die begründeten Argumente der Bürgerinnen und Bürger direkt um die Quartiersgarage, besonders in der Lenaustraße und Lortzingstraße, müssen in diese Prüfung einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3