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Sofortiges Moratorium für den Bau der Quartiersgarage Glauburgschule

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

der Quartiersgarage Glauburgschule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Für den Bau der Quartiersgarage Glauburgschule umgehend ein dreimonatiges Moratorium zu beschließen und auf die Frankfurter Aufbau AG einzuwirken, alle der Bauvorbereitung dienenden Maßnahmen, insbesondere solche, die nicht rückholbare Fakten schaffen, ab sofort einzustellen. Dazu gehören namentlich auch die bereits angekündigten und offenbar bevorstehenden Baumfällungen in der Lenau- und Lortzingstraße.
  2. Das Moratorium soll dazu dienen, alle Planungen und Entscheidungen der städtischen Ämter, des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung sowie der FAAG als der Erbbauberechtigten, nochmals auf den Prüfstand zu stellen. um eine soziale und ökologische Kosten-Nutzen-Rechnung zu erstellen.
  3. Das Moratorium soll vor allem auch dazu genutzt werden, die Umfeldplanun gen mit dem Wegfall von 30 oberirdischen Parkplätzen zu konkretisieren und eine Befragung über den tatsächlichen Bedarf einer Quartiersgarage unter den AnwohnerInnen durchzuführen.
  4. Der Neubau der vorgesehenen Kita und Turnhalle soll nach Ablauf des Moratoriums ohne weiteren Zeitverzug baumschonend realisiert werden. Begründung: Der Ortsbeirat war nicht Initiator der Quartiersgarage. Der Ortsbeirat hatte in zahlreichen Anträgen seine Vorbehalte ausgedrückt und immer wieder Bedingungen und Anforderungen benannt, zu denen das Vorhaben - unter Zurückstellung der Vorbehalte - mitgetragen werden konnte. Seine Initiativen sind überwiegend auf der Strecke blieben. Mit dem heutigen Wissen hätte der OBR dem Bau einer Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule nicht zugestimmt. Die Quartiersgarage Glauburgschule hat keine Bedeutung für den gesamten Stadtteil. Stattdessen ermöglicht sie AnwohnerInnen im Einzugsbereich, feste Garagenparkplätze gegen Entgelt dauerhaft zu mieten. Sie tangiert letztlich nur die Interessen der im engeren Einzugsbereich lebenden AnwohnerInnen. Insofern dient das Moratorium dazu, nochmals intensiver das direkte Umfeld der Quartiersgarage zu überprüfen auch die oberirdischen Maßnahmen für mehr Grün und Aufenthaltsqualität. Die begründeten Argumente der BürgerInnen direkt um die Quartiersgarage, besonders in der Lortzingstr. und Lenaustr. muss in diese Prüfung einbezogen werden.

Inhalt

Antrag vom 06.12.2012, OF 304/3

Betreff: Sofortiges Moratorium für den Bau der Quartiersgarage Glauburgschule Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert:

  1. Für den Bau der Quartiersgarage Glauburgschule umgehend ein dreimonatiges Moratorium zu beschließen und auf die Frankfurter Aufbau AG einzuwirken, alle der Bauvorbereitung dienenden Maßnahmen, insbesondere solche, die nicht rückholbare Fakten schaffen, ab sofort einzustellen. Dazu gehören namentlich auch die bereits angekündigten und offenbar bevorstehenden Baumfällungen in der Lenau- und Lortzingstraße.

  2. Das Moratorium soll dazu dienen, alle Planungen und Entscheidungen der städtischen Ämter, des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung sowie der FAAG als der Erbbauberechtigten, nochmals auf den Prüfstand zu stellen. um eine soziale und ökologische Kosten-Nutzen-Rechnung zu erstellen.

  3. Das Moratorium soll vor allem auch dazu genutzt werden, die Umfeldplanun gen mit dem Wegfall von 30 oberirdischen Parkplätzen zu konkretisieren und eine Befragung über den tatsächlichen Bedarf einer Quartiersgarage unter den AnwohnerInnen durchzuführen.

  4. Der Neubau der vorgesehenen Kita und Turnhalle soll nach Ablauf des Moratoriums ohne weiteren Zeitverzug baumschonend realisiert werden. Begründung: Der Ortsbeirat war nicht Initiator der Quartiersgarage. Der Ortsbeirat hatte in zahlreichen Anträgen seine Vorbehalte ausgedrückt und immer wieder Bedingungen und Anforderungen benannt, zu denen das Vorhaben - unter Zurückstellung der Vorbehalte - mitgetragen werden konnte. Seine Initiativen sind überwiegend auf der Strecke blieben. Mit dem heutigen Wissen hätte der OBR dem Bau einer Quartiersgarage unter dem Schulhof der Glauburgschule nicht zugestimmt. Die Quartiersgarage Glauburgschule hat keine Bedeutung für den gesamten Stadtteil. Stattdessen ermöglicht sie AnwohnerInnen im Einzugsbereich, feste Garagenparkplätze gegen Entgelt dauerhaft zu mieten. Sie tangiert letztlich nur die Interessen der im engeren Einzugsbereich lebenden AnwohnerInnen. Insofern dient das Moratorium dazu, nochmals intensiver das direkte Umfeld der Quartiersgarage zu überprüfen auch die oberirdischen Maßnahmen für mehr Grün und Aufenthaltsqualität. Die begründeten Argumente der BürgerInnen direkt um die Quartiersgarage, besonders in der Lortzingstr. und Lenaustr. muss in diese Prüfung einbezogen werden.Beratung im Ortsbeirat: 3

Verknüpfte Vorlagen