Verkehrsschilder Riedbergallee und Kätcheslachweiher
Begründung
Kätcheslachweiher Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch Aufstellen von Verkehrsschildern, gegebenenfalls zusätzlich Schranke zu Ziffer 2, zu verhindern, dass 1. widerrechtlich die Riedbergallee vom Kautenhof kommend Richtung Kalbach befahren wird und 2. von der Riedbergallee der Weg an dem Kätcheslachweiher vorbei Richtung Kalbach - zur Bergstraße und entlang des Kätcheslachs - befahren wird. Begründung: Die Alte Riedbergstraße und die Riedbergallee sind im Zuge des Baus des Riedbergs nicht als Verbindungsstraßen zwischen Kalbach und Riedberg vorgesehen. Einzig sollten der Kautenhof durch Anlieger und Landwirte den Bereich nutzen können. Da an der Riedbergallee im Bereich Kautenhof ein entsprechendes Verbotsschild - Durchfahrt verboten - fehlt, ist dieses anzubringen, um diesen Schleichweg zu schließen. Der Weg von der Riedbergallee rechts neben den letzten Häusern Richtung Kätcheslachweiher ist im Bereich des Kätcheslachweihers künftig in Teilen Teil des Kinderwanderwegs und ist daher für den Schleichverkehr nach Kalbach neben Verkehrsschildern - gegebenenfalls eine Schranke - zu schließen, um eine ungefährliche Nutzung für Kinder, Spaziergänger zu ermöglichen.