Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 908 des Baugebiets "Südlich am Riedsteg" dafür Sorge zu tragen, dass die ansässigen Gewerbetreibenden in ihrem Bestand geschützt werden. Im Schallschutzgutachten der Firma Krebs und Kiefer vom 23.01.2018 wird darauf hingewiesen, dass es zu erheblichen Lärmbelästigungen durch Lkw-Verkehr in den Straßen Am Riedsteg und Alt-Erlenbach kommen wird. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, bereits im Vorfeld darauf zu achten, dass die Straße Am Riedsteg aufgrund der Anlieferungen des hinter dem Sportplatz liegenden Betriebes mit einem 40-Tonner- Lkw befahrbar bleiben muss. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Straße breit genug für Traktoren mit Gespann, wie z. B. Mähanhänger, Pflüge und dergleichen bleibt. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen zum passiven Schallschutz auf das gesamte Gebiet ausgeweitet werden. Dieser passive Schallschutz muss so gestaltet sein, dass keine Lärmschutzwand erforderlich ist.