Gewerbetreibende in ihrem Bestand schützen
Antrag
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Offenlage des Bauplans Nr.908 des Baugebiets "Südlich am Riedsteg" dafür Sorge zu tragen, dass die ansässigen Gewerbetreibenden in ihren Beständen geschützt werden. Im Schallschutzgutachten der Firma Krebs und Kiefer vom 23.01.2018 wird daraufhingewiesen, dass es zu erheblichen Lärmbelästigungen durch LKW Verkehr in der Straße 'Am Riedsteg' und in der Straße " Alt-Erlenbach" kommen wird. Aus diesem Grund Ist es unabdingbar, bereits im Vorfeld darauf zu achten, dass die Straße "Am Riedsteg" aufgrund der Anlieferungen des hinter dem Sportplatz liegenden Betriebes mit einem 40 Tonner LKW befahrbar bleiben muss. Desweiteren ist darauf zu achten, dass die Straße breit genug für Traktoren mit Gespann, wie z:b. Mähanhänger, Pflüge und der gleichen bleibt.
Begründung
Der hinter dem Sportplatz gelegene Riedhof-Gemüseanbau beliefert und bestückt zum Beispiel am Samstag mehrere Wochenmärkte. Dazu fährt in der Zeit zwischen 4:00 6:00 Uhr am Samstagmorgen mehrere LKWs mit und ohne Anhänger bis zu 14 mal die Straße "Am Riedsteg" lang, was mit einer hohen Lärmbelastung gerade in den frühen Morgenstunden einhergeht.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme