Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung und Neugestaltung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße
Vorlagentyp: EA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Etatanregung vom 13.03.2017, EA 88 entstanden aus Vorlage:
OF 155/11 vom
25.02.2017 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe:
22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung und Neugestaltung des
Spielplatzes Wächtersbacher Straße Vorgang: OM 1508/12 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit
Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das
Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Sicherung und Neugestaltung des Spielplatzes
an der Wächtersbacher Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt
eingestellt, damit die dringend anstehende Grundsanierung durchgeführt und
durch eine gartenarchitektonische Gestaltung als Spielbereich räumlich so gestaltet wird, dass er von einer noch zu
bestimmenden Hundewiese getrennt ist. Das Quartiersmanagement Fechenheim ist in
den Planungsprozess mit einzubeziehen. Begründung: Auf dem städtischen Flurstück 116/114, nördlich der
Wächtersbacher Straße, sind die beiden Spielplätze von den dazwischenliegenden
Rasenbereichen räumlich zu trennen und die verbleibende Rasenfläche als
Hundewiese auszuweisen. Der Spielplatz bedarf einer Grundsanierung. Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und
einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern
und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine
hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei
Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich
nutzen. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen
und den Durchgangswegen, kommt es auf den Spielplätzen zu starken
Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde
jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko
für Kinder zu erkranken sehr hoch. Durch eine klare Trennung in Spielplatzbereich und
freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine
planerische Öffnung des Spielplatzes, nur an bestimmten Stellen, durch
Schleusen oder Tore, wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung
eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch
entschärfen. Die heutzutage übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine
Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den
Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die
hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die
Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein.
Mittlerweile gibt es einen dritten Kindergarten in unmittelbarer Nähe von dem
der Spielplatz. Der Spielplatz steht bereits für eine Grundsanierung an und in
diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung
der Anregung an den Magistrat vom 16.08.2012, OM 1508, realisiert
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.09.2012, OM 1508
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.08.2017, ST 1547
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 48
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage EA 88 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Aktenzeichen: 67 2