Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung und Neugestaltung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße

Vorlagentyp: EA

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 13.03.2017, EA 88 entstanden aus Vorlage: OF 155/11 vom 25.02.2017 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung und Neugestaltung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Vorgang: OM 1508/12 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Sicherung und Neugestaltung des Spielplatzes an der Wächtersbacher Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, damit die dringend anstehende Grundsanierung durchgeführt und durch eine gartenarchitektonische Gestaltung als Spielbereich räumlich so gestaltet wird, dass er von einer noch zu bestimmenden Hundewiese getrennt ist. Das Quartiersmanagement Fechenheim ist in den Planungsprozess mit einzubeziehen. Begründung: Auf dem städtischen Flurstück 116/114, nördlich der Wächtersbacher Straße, sind die beiden Spielplätze von den dazwischenliegenden Rasenbereichen räumlich zu trennen und die verbleibende Rasenfläche als Hundewiese auszuweisen. Der Spielplatz bedarf einer Grundsanierung. Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zur Zeit von Hunden nebst Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzen. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen, kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken sehr hoch. Durch eine klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine planerische Öffnung des Spielplatzes, nur an bestimmten Stellen, durch Schleusen oder Tore, wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Mittlerweile gibt es einen dritten Kindergarten in unmittelbarer Nähe von dem der Spielplatz. Der Spielplatz steht bereits für eine Grundsanierung an und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien unter Beachtung der Anregung an den Magistrat vom 16.08.2012, OM 1508, realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1508 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1547 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.05.2017, TO I, TOP 48 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 88 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 67 2