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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße

Vorlagentyp: EA

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 06.10.2014, EA 12 entstanden aus Vorlage: OF 280/11 vom 04.10.2014 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße Vorgang: OM 1508/12 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt 2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 - 2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2014, § 5379, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Spielplatz an der Wächtersbacher Straße werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um dort die dringend anstehende Grundsanierung durchzuführen und durch eine gartenarchitektonische Gestaltung die Spielbereiche räumlich von der Hundewiese zu trennen. Begründung: Auf dem städtischen Flurstück 116/114 (nördlich der Wächtersbacher Straße) sind die beiden Spielplätze von dem dazwischenliegenden Rasenbereich räumlich zu trennen und die verbleibende Rasenfläche als Hundewiese auszuweisen. Der Spielplatz bedarf einer Grundsanierung. Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zurzeit von Hunden nebst Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich nutzten. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen und den Durchgangswegen kommt es auf den Spielplätzen zu starken Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko für Kinder zu erkranken sehr hoch. Durch eine klare Trennung in Spielplatzbereich und freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine planerische Öffnung des Spielplatzes nur an bestimmten Stellen, durch Schleusen oder Tore, wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen. Die heutzutage übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Mittlerweile gibt es einen dritten Kindergarten in unmittelbarer Nähe, von dem der Spielplatz auch genutzt werden könnte. Der Spielplatz steht bereits für eine Grundsanierung an, und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten Gremien, unter Beachtung der Vorlage OM 1508 vom 24.09.2012, realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1508 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 406 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 10.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 04.12.2014, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 12 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 67 2

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