Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher Straße
Vorlagentyp: EA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Etatanregung vom 06.10.2014, EA 12 entstanden aus Vorlage:
OF 280/11 vom
04.10.2014 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe:
22.09 Grün- und Freiflächen Sicherung des Spielplatzes Wächtersbacher
Straße Vorgang: OM
1508/12 OBR 11 H i n w e i s: Es handelt sich
um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 158, Haushalt
2015/2016 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2015 -
2018. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom
18.12.2014, § 5379,
dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für den Spielplatz an der Wächtersbacher Straße
werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt, um dort die dringend
anstehende Grundsanierung durchzuführen und durch eine gartenarchitektonische
Gestaltung die Spielbereiche räumlich von der Hundewiese zu trennen. Begründung: Auf dem städtischen Flurstück 116/114 (nördlich der
Wächtersbacher Straße) sind die beiden Spielplätze von dem dazwischenliegenden
Rasenbereich räumlich zu trennen und die verbleibende Rasenfläche als
Hundewiese auszuweisen. Der Spielplatz bedarf einer Grundsanierung. Der Spielplatz besteht aus einem Rasenbereich und
einem Sandbereich im Osten. Dieser Bereich wird zurzeit von Hunden nebst
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, Erwachsenen, Jugendlichen, Kleinkindern
und den umliegenden Kindergärten gemeinsam genutzt. Das Gebiet hat eine verdichtete Bebauung und eine
hohe Bevölkerungsdichte. In der unmittelbaren Nähe befinden sich zwei
Kindertagesstätten und ein Hort, welche den Spielplatz früher umfangreich
nutzten. Durch die nicht klare Trennung der Spielplätze von den übrigen Flächen
und den Durchgangswegen kommt es auf den Spielplätzen zu starken
Verschmutzungen durch Müll und Hundekot. In dem gesamten Bereich laufen Hunde
jeder Größe und Gefährlichkeit frei herum. Auf den Spielplätzen ist das gesundheitliche Risiko
für Kinder zu erkranken sehr hoch. Durch eine klare Trennung in Spielplatzbereich und
freien Bereich wird sich eine Verbesserung der Situation ergeben. Durch eine
planerische Öffnung des Spielplatzes nur an bestimmten Stellen, durch Schleusen
oder Tore, wird eine Zweckentfremdung erschwert. Eine klare Zuweisung eines
Rasenbereiches nur für Hunde kann die Situation zusätzlich noch entschärfen.
Die heutzutage übliche Einzäunung von Spielplätzen wird eine Reduzierung der
Reinigungskosten und Instandhaltungskosten bewirken, da für den Bereich eine
klare Nutzung definiert und zielgruppenorientiert ist. Die hygienischen
Zustände werden sich dadurch ebenfalls verbessern und die Grünflächen und deren
dort befindlichen Spielgeräte wieder benutzbar sein. Mittlerweile gibt es einen
dritten Kindergarten in unmittelbarer Nähe, von dem der Spielplatz auch genutzt
werden könnte. Der Spielplatz steht bereits für eine
Grundsanierung an, und in diesem Rahmen sollten die Vorschläge der beteiligten
Gremien, unter Beachtung der Vorlage OM 1508 vom 24.09.2012, realisiert
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.09.2012, OM 1508
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2015, ST 406
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport Versandpaket: 10.11.2014 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 04.12.2014, TO I, TOP 34
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage EA 12 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD und LINKE. (=
Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Aktenzeichen: 67 2