A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1452 entstanden aus Vorlage: OF 145/12 vom 09.04.2017
Betreff: A 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen Der Magistrat wird gebeten, die Betonschutzwände auf der A 661 mit Reflektoren auszustatten oder bei den zuständigen Landesbehörden darauf hinzuwirken, dass diese die Anregung umsetzen. Auf der A 661 am Bad Homburger Kreuz, kurz vor der Ausfahrt in Richtung Kalbach (direkt unter der A 5-Autobahnbrücke), sind Betonschutzwände, die auf dem Mittelstreifen stehen, um an der Ausfahrt der A 5 Unfälle zu vermeiden. Leider sind diese Betonschutzwände nicht mit Reflektoren ausgestattet und haben ebenfalls keine Markierungen, die den Autofahrer auf diese aufmerksam machen könnten. Reflektoren sind grundsätzlich erforderlich und Vorschrift nach ZTV-SA 97 (Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen). Begründung: Tagsüber sind die Betonschutzwände nicht zu übersehen, aber sobald es dunkel wird (und es dazu noch regnen sollte), sind Betonschutzwände und Asphalt (der Autobahn) nicht mehr voneinander zu unterscheiden. Unter der Brücke (die über die A 661 führt) ist es noch dunkler, da dieser Bereich nicht beleuchtet wird. Somit ist die Sicht auf die Betonschutzwände noch geringer. Sie sind sozusagen schon fast unsichtbar. Dies ist eine Gefahrenstelle, die beseitigt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12