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Autobahn 661: Betonschutzwände mit breiteren, durchgehenden Reflektoren oder Markierungen ausstatten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat die Anregung an die zuständige Autobahn GmbH weitergeleitet. Diese weist darauf hin, dass sich die vom Ortsbeirat aufgeführte Unterlage ZTV-SA 97 inhaltlich nur auf Baustellenverkehrsführungen beziehe, bei denen in der Regel die Reflektoren an der mobilen Schutzwand die gelbe Fahrbahnrandmarkierung ersetzen. In diesem Fall handle es sich aber um eine dauerhaft installierte Betonschutzwand zur Abtrennung der Hauptfahrbahn der A 661 zu der Verflechtungsfahrbahn von der A5 beziehungsweise auf die A 5. Dazu erörtert die Autobahn GmbH: "Im Regelfall wird diese sogenannte Parallelfahrbahn durch eine retroreflektierende, weiße Fahrbahnrandmarkierung zu der Betonschutzwand hin begrenzt, weshalb üblicherweise keine zusätzlichen Reflektoren an solchen Wänden zur Trennung der Fahrbahnen vorhanden sind." Zugesichert hat die Autobahn GmbH, zeitnah Erneuerungen zu veranlassen, sollten sich bei der turnusmäßigen Überprüfung der Fahrbahnmarkierung Defizite hinsichtlich der sogenannten Retroreflektion (Rückstrahlung) ergeben.