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Autobahn 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

Reflektoren und Markierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Betonschutzwände auf der A661 mit Reflektoren auszustatten, oder bei den zuständigen Landesbehörden darauf hinzuwirken, dass diese dies umsetzten. Auf der Autobahn 661 am Bad Homburger Kreuz, kurz vor der Ausfahrt in Richtung Kalbach (direkt unter der A5 Autobahnbrücke), sind Betonschutzwände, die auf dem Mittelstreifen stehen, um an der Ausfahrt der A5 Unfälle zu vermeiden. Leider sind diese Betonschutzwände nicht mit Reflektoren ausgestattet und haben ebenfalls keine Markierungen, die den Autofahrer auf diese aufmerksam machen könnten. Reflektoren sind grundsätzlich erforderlich und Vorschrift nach ZTV-SA 97(Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen). Begründung: Tagsüber sind die Betonschutzwände nicht zu übersehen, aber sobald es dunkel wird (oder dazu noch regnen sollte), sind Betonschutzwände und Asphalt (der Autobahn) nicht mehr voneinander zu unterscheiden. Unter der Brücke (die über die Autobahn 661 führt) ist es noch dunkler, da unter der Brücke nicht beleuchtet wird. Somit ist die Sicht auf die Betonschutzwänden noch geringer. Sie sind sozusagen schon fast unsichtbar. Dies ist eine Gefahrenstelle die beseitigt werden sollte. Anlage 1 (ca. 488 KB)

Inhalt

Antrag vom 09.04.2017, OF 145/12

Betreff: Autobahn 661: Betonschutzwände ohne Reflektoren und Markierungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Betonschutzwände auf der A661 mit Reflektoren auszustatten, oder bei den zuständigen Landesbehörden darauf hinzuwirken, dass diese dies umsetzten. Auf der Autobahn 661 am Bad Homburger Kreuz, kurz vor der Ausfahrt in Richtung Kalbach (direkt unter der A5 Autobahnbrücke), sind Betonschutzwände, die auf dem Mittelstreifen stehen, um an der Ausfahrt der A5 Unfälle zu vermeiden. Leider sind diese Betonschutzwände nicht mit Reflektoren ausgestattet und haben ebenfalls keine Markierungen, die den Autofahrer auf diese aufmerksam machen könnten. Reflektoren sind grundsätzlich erforderlich und Vorschrift nach ZTV-SA 97(Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen). Begründung: Tagsüber sind die Betonschutzwände nicht zu übersehen, aber sobald es dunkel wird (oder dazu noch regnen sollte), sind Betonschutzwände und Asphalt (der Autobahn) nicht mehr voneinander zu unterscheiden. Unter der Brücke (die über die Autobahn 661 führt) ist es noch dunkler, da unter der Brücke nicht beleuchtet wird. Somit ist die Sicht auf die Betonschutzwänden noch geringer. Sie sind sozusagen schon fast unsichtbar. Dies ist eine Gefahrenstelle die beseitigt werden sollte. Anlage 1 (ca. 488 KB)Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 11
OBR 12
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1452 2017 Die Vorlage OF 145/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle