Tempo-30-Regelung in Alt-Praunheim verlängern
Begründung
verlängern Vorgang: OM 116/11 OBR 7; ST 963/11 Der Magistrat wird erneut beauftragt, im Ortskern von Praunheim die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h wie folgt zu verlängern: Alt-Praunheim Richtung Norden bis zur Einmündung Augustenburgstraße. Begründung: Mit der OM 116 hatte der Ortsbeirat den Magistrat beauftragt, die Tempo-30-Regelung im Ortskern von Praunheim auszuweiten. Mit der ST 963 teilte der Magistrat mit: "Die Anregung wurde zwischenzeitlich umgesetzt." Leider entspricht dies nicht der Wahrheit. Von den drei Forderungen der OM 116 wurden nur zwei umgesetzt. In Alt Praunheim Richtung Norden hängt das Tempo-50-Schild direkt hinter dem Abzweig zur Römerstadt. In diesem Teil von Alt Praunheim ist die Fahrbahn sehr eng, und es gibt keinen Fahrradweg oder Fahrradstreifen. Daher ist Tempo 30 unbedingt notwendig, um die Radfahrer, die die Fahrbahn benutzen müssen, zu schützen.