Mehr Sicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Niederurseler Hang
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2012, OM
1303 entstanden aus
Vorlage: OF 195/8 vom
29.05.2012 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Rad- und Fußweg entlang der
Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Niederurseler Hang Vorgang: OM 4419/10 OBR 8; ST 1406/10; ST 775/12 In der Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2010,
ST 1406, zur Anregung an den Magistrat vom 19.08.2010, OM 4419, wird
mitgeteilt, dass der allgemeine Streifendienst der Stadtpolizei die Örtlichkeit
überprüfen wird und die Bürgerinnen und Bürger bei Beobachtungen von
unzulässigen Pkw- bzw. Motorraddurchfahrten die Stadtpolizei informieren
können. Bei den Bürgerinnen und Bürgern, die
vor allem den Fußweg benutzen, handelt es sich um Bewohner des nahe gelegenen
Altenwohnheims, die meist nicht über ein Handy verfügen. Im Übrigen ist auch
nicht anzunehmen, dass die Nutzer des Fußwegs Papier und Bleistift zur Hand
haben, um eventuelle Verkehrssünder zu notieren. In den letzten Monaten hat es wieder verstärkt
Klagen über Auto- und Motorradfahrer gegeben, die auf dem Fußweg
unzulässigerweise fahren und dabei die Fußgänger wie Radfahrer gefährden.
Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten
zu veranlassen, dass nach dem Bau der in der Stellungnahme des Magistrats vom
21.05.2012, ST 775, genannte Durchfahrtsmöglichkeit
in der Max-von-Laue-Straße für Einsatzfahrzeuge auf diesem Fußweg geeignete
Maßnahmen ergriffen werden, um eine weitere Gefährdung der Fußgänger und
Radfahrer auf dem Rad- und Fußweg entlang der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich
Niederurseler Hang zu verhindern. Das könnten Schranken bzw. Poller am oberen
Ende des Fußwegs Kreuzerhohl und am unteren Ende im Bereich der
Marie-Curie-Straße sein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.10.2010, ST 1406
Stellungnahme des
Magistrats vom 21.05.2012, ST 775
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.09.2012, ST 1437