Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM
1301 entstanden aus
Vorlage: OF 235/1 vom
28.01.2017 Betreff: Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes
hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im
Platzbereich der Braubachstraße 1/ Fahrgasse 27 (Löwenbrunnen)
wirkungsvoll zu unterbinden. Hierzu ist/sind 1. das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger
Kontrollen zu überwachen; 2. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von
Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - zu
unterbinden; 3. zu prüfen, sofern
Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden sind (hiermit ist
nicht die gastronomische Nutzung gemeint), ob diese mit der regen Nutzung durch
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der besonderen Bedeutung des Platzes als
historischer Ort und dem 1781 geschaffenen, renovierten Brunnen noch im
Einklang stehen und diese ggf. zu widerrufen; 4. der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den
Boden zu versenken. Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem
Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der
Platz nur durch ein Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge
werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur
Leerung bereit, sondern stehen dort auch am Tag zuvor und danach. Dies führt zu
einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird
oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern
von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen
und Fußgänger sowie zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der
ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen
gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1170
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.04.2018, ST 798
Aktenzeichen: 66 0