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Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1301 entstanden aus Vorlage: OF 235/1 vom 28.01.2017 Betreff: Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im Platzbereich der Braubachstraße 1/ Fahrgasse 27 (Löwenbrunnen) wirkungsvoll zu unterbinden. Hierzu ist/sind 1. das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger Kontrollen zu überwachen; 2. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - zu unterbinden; 3. zu prüfen, sofern Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden sind (hiermit ist nicht die gastronomische Nutzung gemeint), ob diese mit der regen Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der besonderen Bedeutung des Platzes als historischer Ort und dem 1781 geschaffenen, renovierten Brunnen noch im Einklang stehen und diese ggf. zu widerrufen; 4. der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den Boden zu versenken. Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der Platz nur durch ein Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur Leerung bereit, sondern stehen dort auch am Tag zuvor und danach. Dies führt zu einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 798 Aktenzeichen: 66 0