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Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im Platzbereich Braubachstraße 1 / Fahrgasse 27 (Löwen-Brunnen) wirkungsvoll unterbinden zu lassen. Hierzu ist: Das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger Kontrollen überwachen zu lassen. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - unterbinden zu lassen. Sind Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden (hiermit ist nicht die gastronomische Nutzung gemeint), so ist zu prüfen, ob diese mit der regen Nutzung durch Fußgängerinnen, der besonderen Bedeutung des Platzes als historischer Ort und dem renoviertem 1781 geschaffenem Brunnen noch in Einklang stehen und ggf. zu widerrufen. Der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den Boden versetzen zu lassen. Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der Platz nur mit Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur Leerung bereit, sondern Tag zuvor und danach. Dies führt zu einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen und zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2017, OF 235/1 Betreff: Missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raumes hier: Platzbereich Braubachstraße 1/Fahrgasse 27 Der Magistrat wird aufgefordert, Fehlnutzungen im Platzbereich Braubachstraße 1 / Fahrgasse 27 (Löwen-Brunnen) wirkungsvoll unterbinden zu lassen. Hierzu ist: Das Gehwegparken im Rahmen regelmäßiger Kontrollen überwachen zu lassen. Sondernutzungen (tagelanges Abstellen von Mülltonnen, Ablegen von Zeitungsstapeln) - sofern nicht genehmigt - unterbinden zu lassen. Sind Sondernutzungsgenehmigungen für diesen Bereich vorhanden (hiermit ist nicht die gastronomische Nutzung gemeint), so ist zu prüfen, ob diese mit der regen Nutzung durch Fußgängerinnen, der besonderen Bedeutung des Platzes als historischer Ort und dem renoviertem 1781 geschaffenem Brunnen noch in Einklang stehen und ggf. zu widerrufen. Der hässliche Strom- oder Verteilerkasten in den Boden versetzen zu lassen. Begründung: Zu jeder Tageszeit ist der Durchgang in diesem Bereich versperrt. Alle Fotos sind im Januar entstanden. Teilweise konnte der Platz nur mit Ausweichen auf die Fahrbahn passiert werden. Fahrzeuge werden vollkommen rücksichtslos abgestellt. Gewerblich genutzte Tonnen stehen nicht nur bis zur Leerung bereit, sondern Tag zuvor und danach. Dies führt zu einer erhöhten Verschmutzung, da weiterhin Müll in diese Tonnen gefüllt wird oder diese bei Sturm umstürzen. Der Platz wird auch regelmäßig zum tagelangen Lagern von Zeitungen benutzt. Dies führt ebenfalls zu Behinderungen für Fußgängerinnen und zu Straßenverschmutzungen durch verwehte Zeitungen. Der Strom- oder Verteilerkasten sollte als einer der ersten stadtweit unter die Erde verbannt werden. Direkt vor den Brunnen gestellt, wirkt der Kasten geradezu zerstörerisch. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 235/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 07.03.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1301 2017 Die Vorlage OF 235/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)